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(c) Nutriscore

Nutri-Score: Milch zum "Getränk" deklassiert!

Ende April hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung über die Weiterentwicklung des so genannten Nutri-Score als "Hilfe für eine gesündere Lebensmittelwahl" informiert. Dabei geht es hauptsächlich um die Anpassung der Algorithmen, also Handlungsvorschriften, bei Getränken. Die überraschende Neuerung: Milch gilt zukünftig nicht mehr als Lebensmittel, sondern nur noch als Getränk. Die Verwunderung wird auch dadurch nicht geringer, dass davon die Pflanzendrinks gleichermaßen betroffen sind. Aber letzteres haben Ernährungswissenschaftler auch bereits bisher so gesehen! Die neue Bewertung soll ab 31. Dezember 2023 in Kraft treten.

Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination des Nutri-Score reicht von einem grünen A bis zu einem roten E und zeigt den Nährwert eines Lebensmittels an. Innerhalb der Produktgruppe trägt ein Lebensmittel mit grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein Produkt mit rotem E. Derzeit haben sich bereits rund 700 Unternehmen mit mehr als 1.000 Marken für eine Verwendung des Nutri-Score auf dem deutschen Vermarktungsgebiet registriert.

Der Name der in Frankreich entwickelten Kennzeichnung bedeutet so viel wie "Nährwert-Punktzahl". Sie bezieht neben Zucker, Fett und Salz auch empfehlenswerte Elemente wie Ballaststoffe, Eiweiß oder Anteile an Obst und Gemüse ein. Für Mengen pro 100 Gramm werden jeweils Punkte vergeben. Hieraus kommt ein einziger Gesamtwert, der in der beschriebenen fünfstufigen Skala abgebildet wird. Das zutreffende Feld wird dabei hervorgehoben.

Wie das BMEL mitteilte, sollen die aktualisierten Benutzungsbedingungen am 31. Dezember 2023 in Kraft treten. Bis Ende 2025 gilt dann eine Übergangsfrist für registrierte Firmen zur Umstellung  der Kennzeichnung, um keine bereits produzierte Ware oder Verpackung vernichten zu müssen. Anbieter können dabei das Logo auf freiwilliger Basis nutzen, müssen sich aber dann an diese Vorgaben halten.

Während bisher auch die fettarme Milch in Stufe A einsortiert werden konnte, bleibt das dunkelgrüne A zukünftig einzig und allein dem Wasser vorbehalten. Wie sich die Deklassierung der Milch vom Lebensmittel  zum Getränk und das Verschieben der Stufen auf die Kaufentscheidung des Verbrauchers auswirkt, bleibt wirklich abzuwarten. Denn ein maßgebliches Einkaufskriterium für die Verbraucherschaft ist nach wie vor, dass Lebensmittel schmecken müssen. Und am Geschmack von Milch und Milchgetränken, auch wenn diese dann nur noch ein Getränk und eben kein Lebensmittel mehr sein dürfen, wird sich durch die Deklassierung nichts ändern. Ärgerlich ist diese Änderung aber allemal.

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