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Milch und Qualität

Gesetzliche Grundlagen für Lebensmittelsicherheit und Futtermittelverordnung

Die Verwendung von sicheren und hochwertigen Futtermitteln ist Voraussetzung für die Gesundheit von Mensch und Tier. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist somit einer der grundlegenden Pfeiler der Lebensmittelsicherheit. Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen regeln die Futtermittelgewinnung, Futtermittelhygiene, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln sowie die Durchführung von Kontrollen der Futtermittelqualität.


Futtermittel dienen der Ernährung von Nutztieren, Haustieren und anderen von Menschen gehaltenen und gefütterten Tieren und tragen damit ganz wesentlich zur Gesunderhaltung und zur Leistungsfähigkeit dieser Tiere bei. Was Nutztiere über die Futtermittel aufnehmen, kann über das Tier auch auf den Teller der Verbraucherinnen und Verbraucher gelangen.

Deshalb setzen Vorschriften für sichere Lebensmittel bereits bei der Produktion der Futtermittel auf dem Acker und in der Futtermittelproduktion an. Futtermittel dürfen zum Beispiel keine schädlichen Stoffe oder Rückstände oder nicht in der EU zugelassene Zusatzstoffe oder gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Dies gilt auch für importierte Futtermittel.

Die Futtermittelverordnung bildet zusammen mit Teilen des höherrangigen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) den Schwerpunkt des deutschen Futtermittelrechts. Neben ausführlichen, mit derzeit sechs zusätzlichen Anlagen versehenen Regelungen zu Beschaffenheit, Inverkehrbringen und Verwendungszweck von Futtermitteln werden verwaltungsmäßige Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene festgelegt. Die aktuelle Fassung setzt einen Katalog von EU-Verordnungen in nationales Recht um und ist rechtsbegrifflich überhaupt eng an die Vorgaben europäischer Vorschriften zum Futtermittelrecht angebunden.

Hier finden Sie nationale und EU-Rechtsvorschriften im Bereich Futtermittel.


Futtermittelqualität in Bayern

Futtermittelqualität und -kontrolle in Bayern Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. In Bayern ist diese am Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz angesiedelt. Dort werden die Vorgaben der Europäischen Union sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft umgesetzt. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Koordination der Futtermittelkontrolle in Bayern. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Vollzugsbehörde, den Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen, dem Zoll und der Justiz.


1) Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

In Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zuständig. Dazu gehören die Überwachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, die Tiergesundheits- und Tierarzneimittelüberwachung sowie der Tierschutz.

Auf der Ebene der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), der Regierungen und des Ministeriums werden unterschiedliche Aufgaben wahrgenommen. Ein Qualitätsmanagementsystem sichert dabei über alle Verwaltungsstufen zuverlässige Kontrollen und einheitliche, transparente Verfahren. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt die Behörden vor Ort, indem es Labordienstleistungen und wissenschaftliches Spezialwissen bereitstellt sowie Organisations- und Koordinationsaufgaben übernimmt.

Die Oberste Landesbehörde im Bereich Lebensmittelsicherheit ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Oberste Vollzugsbehörden und Aufsichtsbehörden sind die 7 Bezirksregierungen und die dort eingegliederten Gewerbeaufsichtsämter. Untere Vollzugsbehörden sind die 71 Landratsämter und 25 Kreisfreien Städte. Fachbehörde im Bereich Lebensmittelsicherheit ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.


2) Regierung von Oberbayern

Das Sachgebiet Futtermittelüberwachung Bayern ist als Ausgangs- und Widerspruchsbehörde zuständig für die Futtermittelüberwachung in Bayern. Unter Vorgaben des Nationalen Kontrollprogrammes und aufgrund eigener Risikoanalysen werden auf den Ebenen Hersteller, Händler, Landwirte und bei sonstigen Kontrollstellen Futtermittelproben gezogen, Befunde ausgewertet, Betriebs- und Buchprüfungen durchgeführt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen.
Darüber hinaus führt das Sachgebiet bayernweit Cross-Compliance-Prüfungen im Bereich Futtermittelsicherheit durch.


3) Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Die Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) umfassen auf dem Gebiet der Tiergesundheit die Diagnostik von Tierkrankheiten, deren Prävention und Bekämpfung, den Tierschutz sowie die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln.
Daneben erreichen das Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Aufträge aus dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) sowie Anfragen und Bitten um Unterstützung von den Regierungen und Veterinärämtern. Die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs bei Lebensmittel liefernden Tieren steht insbesondere aufgrund der möglichen Auswirkungen auf die Qualität der Lebensmittel und damit auf die Verbrauchergesundheit im öffentlichen Interesse.

Des Weiteren hat das LGL eine wichtige Funktion in der amtlichen Futtermittelüberwachung, unter anderem durch die behördlich angeordnete Untersuchung von Futtermittelproben und die Erstellung von Gutachten für das StMUV und die Regierung von Oberbayern.


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