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Versicherung

Unterstützende Absicherung durch MKS-Hilfsfond PLUS

Auf der Grundlage vom MKS-Hilfsfonds-PLUS mit verschiedenen Versicherungsunternehmen abgeschlossener Kooperationsvereinbarungen können sich Milcherzeuger noch ergänzend mit einer Ertragsschadenversicherung absichern. 

  • Es wird ein Sondernachlass beim Beitragssatz gewährt. Je nach Versicherungsunternehmen und Betriebsart sind bis zu 50 % möglich. 
  • Im Schadensfall infolge einer anzeigepflichtigen Tierseuche übernimmt der MKS-Hilfsfonds-PLUS für den Bereich Milchproduktion den erhöhten Selbstbehalt (maximal 2 %). 
  • Die Wartezeit beträgt drei Monate. 


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