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Milch und Qualität

Der Umgang mit dem Rohstoff Milch ist seit 1980 durch die Milchgüteverordnung geregelt. Seit 1. Juli 2021 gilt eine novellierte Fassung: die Rohmilchgüteverordnung.


Was ist die Rohmilchgüteverordnung?

Die "Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ (kurz: RohmilchGütV) regelt die Durchführung von Untersuchungen, Bewertung und Einstufung sowie die Bezahlung der angelieferten Milch aufgrund festgestellter Gütemerkmale. 

Unter angelieferter Milch ist die Rohmilch von Kühen gemeint, die der Milcherzeuger an einen Abnehmer liefert. Abnehmer im Sinne der RohmilchGütV ist, wer im Durchschnitt eines Jahres täglich 500 Liter Anlieferungsmilch oder mehr erwirbt oder abnimmt.

Neu ist unter anderem eine bundeseinheitlichere Umsetzung, wobei die Verantwortung der Umsetzung fast ausschließlich beim Abnehmer (milchverarbeitender Betrieb) liegt. Eine stärkere Bedeutung kommt der Prüfung auf Hemmstoffe zu. Hierbei wird insbesondere den Anforderungen des EU-Lebensmittelhygienerechts Rechnung getragen. Bereits vor Inkrafttreten der  RohmilchGütV wurde in Bayern der sensiblere Hemmstofftest "BRT hi-sense" für Hemmstoffnachweise angewandt. Nach Informationen des Milchprüfring Bayern e.V. lagen die Hemmstoffbefunde selbst nach Einführung des „BRT hi-sense“ auf einem sehr niedrigen und mit dem Vorjahr vergleichbaren Niveau.
Hier die gesamte Fassung der Rohmilchgüteverordnung.


Wer kontrolliert die Rohmilchgüte?

In Bayern war bis 2021 der Milchprüfring Bayern e.V. (mpr) als beliehener Unternehmer des Freistaats Bayern für die Umsetzung der Milch-Güteverordnung zuständig. Nach der neuen Rohmilchgüteverordnung liegt die Verantwortung für die Umsetzung beim Abnehmer, also bei den milchverarbeitenden Betrieben. Nach wie vor wird vorwiegend der mpr als Dienstleister und langjährig bewährte neutrale Prüforganisation von den Molkereien beauftragt.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit des mpr im Rahmen der Rohmilchgüteverordnung können Sie hier einsehen: https://www.mpr-bayern.de/de/ueber-uns/Aufgaben


Gütemerkmale - Was wird untersucht?

Prüfkriterium Untersuchung je Landwirt/Monat
Milchfett mind. 3 Proben
Milcheiweiß mind. 3 Proben
Milchharnstoff keine Vorgabe nach RohmilchGütV
Zellzahl (Indiz für Eutergesundheit) mind. 1 Probe
Keimzahl (Indiz für bakteriologische Beschaffenheit) mind. 2 Proben
Gefrierpunkt (Indiz für Reinheit und Naturbelassenheit) mind. 1 Probe
Hemmstoffgruppe 1 (Chinolone)* mind. 2 Proben*
Hemmstoffgruppe 2 (Penicilline, Cephalosporine, Aminoglykoside, Makrolide/Lincosamide, Sulfonamide und Tetracycline) mind. 4 Proben

* jährlicher Untersuchungsrhythmus


Einstufung und Bezahlung

Ausschlaggebend für die Bezahlung der Milch sind die Ergebnisse der Güteuntersuchungen sowie die Qualität der Milch. Grundlage für die Festlegung des Milchauszahlungspreises bilden die Inhaltsstoffe Fett und Eiweiß.

Aus allen Daten der Anlieferungsmilch hinsichtlich der Gütemerkmale setzt sich der Auszahlungspreis für den Milcherzeuger zusammen.


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