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Haltungsform-Label auch für Schlachtkühe

Vorteil von Zweinutzungsrassen

Wenn Sie als Milchviehalter in der Initiative Tierwohl (ITW) zugelassen sind, erhalten Sie auch einen Mindestpreisaufschlag für das Fleisch Ihrer Milchkühe. Voraussetzung: Der Schlachtbetrieb nimmt sie als ITW-Tiere an. Wer an einem von der ITW anerkannten Tierwohl-Programm teilnimmt, braucht kein zusätzliches ITW-Audit für Fleisch.


Handel zahlt Mindestpreisaufschlag

Der Mehraufwand, der Milchbetrieben durch ihren Einsatz für mehr Tierwohl entsteht, soll vor allem über den Tierwohl-Aufschlag für die Milch abgegolten werden. Doch auch für Schlachttiere können Milchbetriebe einen Aufschlag erzielen: ein Vorteil bei Zweinutzungsrassen.

Milchbetriebe erhalten für ihre Schlachtkühe einen Mindestpreisaufschlag von aktuell 4 Cent pro Kilogramm (Stand: Februar 2022) Schlachtgewicht – und damit rund ein Drittel des Aufschlags im Programm ITW Rind für Mastrinder), wenn

  • der Betrieb in der Initiative Tierwohl (ITW) zugelassen ist und
  • die Milchkühe vom Schlachtbetrieb als ITW-Tiere angenommen wurden.

Wie läuft die Zertifizierung, wer muss teilnehmen?

Ein Zertifikat ist jeweils drei Jahre lang gültig. In dieser Zeit finden sechs Audits statt, unter anderem ein Programm-Audit zum Start und je ein Bestätigungs-Audit in der Mitte und am Ende der Laufzeit. Darüber hinaus wird (beauftragt und bezahlt von der ITW) einmal jährlich unangekündigt der Bestand geprüft.

Ihr Betrieb nimmt schon an einem von der ITW anerkannten Tierwohl-Programm teil (zum Beispiel QM+)? Dann müssen Sie kein zusätzliches Audit durchlaufen!

Wie im QS-System können Sie sich über einen Bündler für die ITW Rind beraten und registrieren lassen. Auf der Website der Initiative Tierwohl finden Sie weitere Infos für Milchviehhalter und alle Unterlagen für die Teilnahme. Infos der ITW für Milchviehhalter

 

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