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Milch und Qualität

Angaben auf Verpackungen dienen der Verbraucherinformation. Es gibt verpflichtende Kennzeichnungen, in der Regel auf Basis des EU-Rechts, und freiwillige Angaben wie Labels, Logos und Zeichen.


Der Gesetzgeber möchte, daß Verbraucher erkennen können, was sie essen oder trinken. Dabei sollen klare rechtlichen Regelungen wie etwa bei der Grundkennzeichnung und Allergenkennzeichnung helfen. Aber auch Möglichkeiten der freiwilligen Kennzeichnung durch spezielle Label bieten Orientierung beim Einkauf. Die Grafik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zeigt übersichtlich, welche Angaben auf Verpackungen verpflichtend sind und welche freiwillig. Das ovale Identitätskennzeichen oder Genusstauglichkeitszeichen beispielsweise ist eine verpflichtende Angabe.

Grafik: BMEL


Das Identitätskennzeichen

Das Identitätskennzeichen ist verpflichtend und besteht aus folgenden Elementen:

  • die Abkürzung für den Mitgliedstaat, also etwa "DE" für Deutschland,
  • die Zulassungsnummer des Betriebs, aus dem das Erzeugnis kommt; die Zulassungsnummer enthält die amtliche Abkürzung des Landes, in dem der Betrieb gelegen ist zum Beispiel "BY" für Bayern, und eine fünfstellige Nummer; außerdem kann bei älteren Zulassungsnummern, die vor September 2007 vergeben wurden, auch eine Abkürzung für die Betriebsform (wie "EV", das bedeutet "Verarbeitungsbetrieb") enthalten sein
  • wenn es sich um ein Erzeugnis aus einem Betrieb der Europäischen Gemeinschaft handelt, die Abkürzung für "Europäische Gemeinschaft ", EG. Je nach Herkunftsland werden auch andere Abkürzungen für die Europäische Union verwendet.

Der Verbraucher kann anhand des Zeichens nur erkennen, in welchem Staat und Bundesland das Erzeugnis zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Dadurch sind Rückschlüsse auf die Transportwege möglich. Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus jedoch nicht abzuleiten.


Hier finden Sie eine komplette Aufstellung der zugelassenen Molkereibetriebe in Bayern:


Geschäftsstelle München
Geschäftsstelle Schwaben