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MKS-Hilfsfonds

+++ Aktuelles MKS-Geschehen +++

15.4.2025 | Pressemitteilung Nr. 31/2025 des BMEL
Weltorganisation für Tiergesundheit bestätigt: Deutschland wieder vollständig frei von Maul- und Klauenseuche

7. 4.2025 | Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert
In der Slowakei wurde ein weiterer Ausbruch in einem Rinderbestand mit rund 700 Tieren bestätigt, der an der Grenze zu Ungarn liegt. Somit sind derzeit insgesamt zehn Bestände betroffen (vier in Ungarn und sechs in der Slowakei).

4. April 2025 | Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert
In der Slowakei wurde ein weiterer Ausbruch in einem Rinderbestand mit über 3.000 Tieren bestätigt. Ungarn meldete zwei weitere Ausbrüche. Es handelt sich dabei ebenfalls um zwei große Rinderbetriebe (ca. 1.000 und ca. 2.500 Tiere). Insgesamt sind derzeit neun Bestände betroffen (vier in Ungarn und fünf in der Slowakei).

31.März 2025 | FLI
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ruft vor dem Hintergrund der kritischen Tierseuchenlage in Ungarn und der Slowakei dringend dazu auf, bei klinisch auffälligen Klauentieren in Deutschland immer auch die Maul- und Klauenseuche (MKS) labordiagnostisch ausschließen zu lassen....
Die in Ungarn und der Slowakei festgestellten MKS-Viren sind zwar auch vom selben Serotyp, aber genetisch eindeutig vom im Januar in Brandenburg aufgetretenen Virus zu unterscheiden. In Brandenburg blieb der Ausbruch auf eine einzelne Wasserbüffelherde mit 14 Tieren beschränkt, es kam zu keiner weiteren Ausbreitung.

++++ weitere Infos auf https://www.fli.de/de/aktuelles ++++

++++ weitere Infos auf https://www.lgl.bayern.de ++++


Hier können Milchbauern Hilfe bei Maul- und Klauenseuche erhalten

Der MKS-Hilfsfonds ist aktuell mit rund 30 Millionen Euro ausgestattet. Mit den Mitteln sollen Milchgeldverluste der Milcherzeuger bei Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) abgefedert werden. Er dient außerdem der Vorsorge, wenn bei Ausbreitung der Seuche die Milch im individuellen Seuchenfall nicht vermarktet werden kann. 

Nach einer Mindestsperre von 14 Tagen wird der Milchgeldausfall vom 8. bis zum 50. Tag der Sperre durch den MKS-Hilfsfonds entschädigt. Die Höhe der Entschädigung errechnet sich aus den Durchschnittspreisen und den Liefermengen der vorangegangenen drei Monate. Gezahlt werden maximal 80% des errechneten Nettomilchpreises. Durch den Fonds begünstigt sind nur diejenigen Milcherzeuger, die regelmäßig Beiträge in den Bayerischen Milchförderungsfonds einbezahlt haben, bevor der Seuchen- bzw. Schadensfall eingetreten ist. Die bisher in den MKS-Hilfsfonds eingezahlten Mittel bleiben ungeschmälert für den Einsatz beim Auftreten von MKS erhalten.


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