+++ Aktuell +++
15.01.2025 | BMEL | Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt. Die behördlichen Maßnahmen zur Tötung der betroffenen Tiere und Einrichtung von Sperrzonen wurden unmittelbar eingeleitet. Epidemiologische Untersuchungen zur Aufklärung des Seuchenursprungs und zur Ermittlung möglicher Kontaktbetriebe werden gegenwärtig mit Unterstützung des Friedrich-Loeffler-Instituts durchgeführt.
Die zuständige Behörde in Brandenburg hat Sperrzonen (Schutzzone mit mindestens drei Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb, Überwachungszone mit mindestens zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb) eingerichtet, aus denen u. a. der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten ist. Die Tierhaltungen innerhalb der Sperrzonen sowie ermittelte Kontaktbetriebe wurden bzw. werden untersucht, um die Ursache und das Ausmaß des Infektionsgeschehens festzustellen und im Fall der Feststellung weiterer infizierter Betriebe möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Das Land Brandenburg und die Stadt Berlin haben für Klauentiere ein „Stand Still“ angeordnet, also ein komplettes Verbringungsverbot für Tiere, die für MKS empfänglich sind. Ein „Stand Still“ ist wichtig, um relevante Erkenntnisse über das Ausbruchsgeschehen gewinnen und damit eine weitere Verbreitung der hochansteckenden Tierseuche verhindern zu können. Der Zoo und der Tierpark in Berlin sind geschlossen, auf der Grünen Woche (17.1.-26.1.2025) in Berlin werden keine Klauentiere ausgestellt. Neben diesen Maßnahmen hat bereits am Tag der Feststellung des Ausbruchs eine Beratung der Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung stattgefunden. Das BMEL hat zudem den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen und berät mit den Bundesländern sowie der EU über das weitere Vorgehen. Der zuständige Ausschuss im Bundestag kam am Mittwoch, den 15.01.2025, zu einer Sondersitzung zusammen. Auch fand bereits ein Austausch mit den Verbänden der Agrar- und Ernährungsbranche statt.
++++ weitere Infos auf https://www.fli.de/de/aktuelles ++++
Der MKS-Hilfsfonds ist aktuell mit rund 30 Millionen Euro ausgestattet. Mit den Mitteln sollen Milchgeldverluste der Milcherzeuger bei Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) abgefedert werden. Er dient außerdem der Vorsorge, wenn bei Ausbreitung der Seuche die Milch im individuellen Seuchenfall nicht vermarktet werden kann.
Nach einer Mindestsperre von 14 Tagen wird der Milchgeldausfall vom 8. bis zum 50. Tag der Sperre durch den MKS-Hilfsfonds entschädigt. Die Höhe der Entschädigung errechnet sich aus den Durchschnittspreisen und den Liefermengen der vorangegangenen drei Monate. Gezahlt werden maximal 80% des errechneten Nettomilchpreises. Durch den Fonds begünstigt sind nur diejenigen Milcherzeuger, die regelmäßig Beiträge in den Bayerischen Milchförderungsfonds einbezahlt haben, bevor der Seuchen- bzw. Schadensfall eingetreten ist. Die bisher in den MKS-Hilfsfonds eingezahlten Mittel bleiben ungeschmälert für den Einsatz beim Auftreten von MKS erhalten.