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Milch und Qualität

Neben verpflichtenden Kennzeichnungen auf Milchpackungen wie Nährwertangaben, Füllmenge und Herstellerangaben finden sich eine Reihe von Labels, Logos und Zeichen. Es sind dies freiwillige Angaben, die dem Verbraucher Zusatzinformationen liefern sollen. Hier eine Übersicht von Logos, Zeichen und Labels, die auf Milch- und Milchproduktverpackungen zu finden sind:

Kennzeichnung auf Milch- und Milchprodukteverpackungen


Qualitätsmanagement-Milch | Vergabe: milchZert GmbH
ist ein bundeseinheitlicher, mittlerweile fast flächendeckend verbreiteter Standard zur Milcherzeugung – ein freiwilliges oder vom jeweiligen Abnehmer gefordertes Qualitätssicherungssystem zur Sicherstellung der Prozessqualität bei der Erzeugung von Kuhmilch. Im Fokus stehen hierbei die hygienische Gewinnung und Lagerung des Lebensmittels Milch und gleichermaßen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere. Auch auf eine richtige Kennzeichnung und die Herkunft der Tiere bzw. Futtermittel wird geachtet, sowie die korrekte Anwendung von Arzneimitteln. Um eine kontinuierliche Sicherstellung der Prozessqualität gewährleisten zu können, erfolgen die Audits gewöhnlicherweise in einem dreijährigen Rhythmus. Weitere Informationen: www.qm-milch.de.


Regionale Herkunft | Vergabe: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Ein Produkt mit dem Zeichen „Geprüfte Qualität – Bayern“ erfüllt Anforderungen, die deutlich über den gesetzlichen Vorgaben liegen. GQ-Bayern schreibt Anforderungen an die Produktqualität sowie klare Auflagen an Produktion und Verarbeitung vor, deren Einhaltung von zugelassenen, privatwirtschaftlichen Zertifizierungsstellen und unter staatlicher Aufsicht kontrolliert wird. Ein Produkt mit diesem Zeichen wurde in Bayern erzeugt und hergestellt, hat ein dreistufiges Kontrollsystem durchlaufen, alle Produktionsschritte sind transparent und es wurde auf kurzen Wegen schonend transportiert. Weitere Informationen: www.gq-bayern.de


Regionalfenster | Vergabe: Regionalfenster e.V. 
Initiiert wurde die Entwicklung durch die im Jahr 2011 amtierende Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Ziel dieses Programmes ist es für mehr Transparenz bei Lebensmittel, zu sorgen, indem Konsumenten sofort mit Hilfe des Informationsfeldes erkennen können, woher die Zutaten stammen und wo diese verarbeitet wurden. Im Fokus, wie schon im Namen zu erkennen, steht hierbei die Regionalität der Produkte – das Programm trifft aber keine Qualitätsaussagen dazu. 2014 kamen die ersten Produkte mit dieser Kennzeichnung auf den Markt. Die Mitglieder des Regionalfenster e.V. decken die gesamte Wertschöpfungskette ab: Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung, ökologischer Landbau, Handwerk, Lebensmittelhandel, Lebensmittelmarketing, Zertifizierungsstellen und natürlich auch Regionalinitiativen. Aktuell sind rund 4.200 Produkte gekennzeichnet. Milch- und Molkereiprodukte machen dabei die drittstärkste Gruppe der mit dem Regionalfenster gekennzeichneten Produkte aus. Verbraucher finden das Regionalfenster auf Milch, Butter, Käse, Joghurt, Schmand, Schlagsahne, Speisequark, Crème fraîche und weiteren Milch- und Molkereiprodukten. Das Regionalfenster informiert den Verbraucher  über die Herkunft der Milch und über die Verarbeitungsorte. Sind neben Milch weitere Rohstoffe enthalten, so wird auch der Anteil regionaler Rohstoffe am Endprodukt im Regionalfenster angegeben. Weitere Informationen: www.milchzert.de


EU-Herkunftsschutz


Vergabe: Europäische Union - EU-Kommission Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Damit besondere Agrarprodukte und Lebensmittel mit Herkunftsbezeichnungen (wie z.B. Allgäuer Bergkäse oder Allgäuer Emmentaler), aber auch traditionelle Spezialitäten nicht missbräuchlich verwendet werden, hat die EU ein europaweites Schutzsystem eingeführt. Dieses Schutzsystem wurde durch die EU in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012) über Qualitätsregelungen verankert und umfasst die Kategorien

  •  „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.)
  • „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.)
  • „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.)

Geschützt ist ein Produkt dann, wenn es nach einem Antragsverfahren in das von der EU geführte Verzeichnis per Verordnung eingetragen wurde. Die charakteristischen Merkmale einer geschützten Bezeichnung wie z.B. Herstellungsverfahren und Zutaten sind dabei in einer Spezifikation (Produktbeschreibung) hinterlegt. Jeder Hersteller, der die Anforderungen der jeweiligen Spezifikation erfüllt und sich dem Kontrollsystem unterstellt, kann diese Produkte mit geschützten Bezeichnungen vermarkten. In Bayern ist die zuständige Kontrollbehörde das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte an der LfL - es ist für Herstellerkontrollen im Bereich der geschützten Bezeichnungen zuständig.


g.U. | Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung - also sämtliche Produktionsschritte - eines Erzeugnisses müssen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Die Produkte weisen dementsprechend Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen. Zwischen den Merkmalen des Produkts und seiner geografischen Herkunft muss ein objektiver enger Zusammenhang bestehen. Weitere Informationen: ec.europa.eu


g.g.A. | Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) muss mindestens einer der Produktionsschritte Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land stattfinden.
Weitere Informationen: ec.europa.eu


g.t.S | Bei der garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) handelt es sich um einen Hinweis auf traditionelle Produktionsmethoden und Rezepte, die sich deutlich von anderen gleichartigen Erzeugnissen unterscheiden. Dabei besteht kein Herkunftsbezug zu einer bestimmten geografischen Region. Traditionell bedeutet mindestens 30 Jahre.
Weitere Informationen: ec.europa.eu


Bio-/Öko- und andere Kriterien


Bayerisches Bio-Siegel | Vergabe: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Das Bayerische Bio-Siegel wurde 2015 eingeführt und ist ein Güte- und Prüfsiegel für Produkte aus dem ökologischen Landbau, deren Qualitätskriterien über denen der EG-Öko-Verordnung liegen. Die Qualitäts- und Herkunftsanforderungen orientieren sich an den vier bayerischen Öko-Anbauverbänden (Biokreis, Bioland, Demeter und Naturland). Alle verwendeten Rohstoffe müssen aus Bayern stammen, alle Erzeugungs- und Verarbeitungsschritte müssen lückenlos in Bayern erfolgen.
Weitere Informationen: www.biosiegel.bayern.de


Deutsches Bio-Siegel | Vergabe: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das deutsche Bio-Siegel kennzeichnet seit dem Jahr 2001 Lebensmittel, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Es steht für eine kontrollierte Erzeugung und ökologische Produktion. Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen beispielsweise zu mindestens 95 Prozent aus ökologischem Landbau stammen. Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen „Bio“ oder „Öko“ zu verkaufen. Biobetriebe werden in Deutschland von staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen überprüft. Die Kontrollstellen werden von Landesbehörden überwacht. Einzelheiten in Bezug auf die Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels sind in der Öko-Kennzeichenverordnung geregelt. Zeicheninhaber und Herausgeber des Bio-Siegels ist das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.
Das Zeichen dürfen Erzeuger, Verarbeiter, Händler und Importeure auf die Etiketten drucken, wenn das Produkt die EU-Anforderungen für den ökologischen Landbau erfüllt. Diese EU-weit gültigen Rechtsvorschriften garantieren einheitliche Mindeststandards für den ökologischen Landbau. Die Richtlinien der ökologischen Anbauverbände wie Bioland, Naturland und Demeter gehen zum Teil über diese Regelungen hinaus. Heute tragen rund 65.000 Produkte aus über 4.000 Unternehmen das staatliche Bio-Siegel, rund 87 Prozent kennen das Zeichen.
Das neue EU-Bio-Siegel ist seit Juli 2010 für alle verpackten Bioprodukte verpflichtend vorgeschrieben, die in der Europäischen Union hergestellt werden. Neben dem EU-Logo können nationale Zeichen, wie das deutsche Bio-Siegel, verwendet werden. Auch regionale oder private Logos, z. B. von Handelsketten und Anbauverbänden, sind weiter möglich.
Weitere Informationen: BMEL


EU Bio-Logo| Vergabe: EU-Kommission Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Das EU-Bio-Logo ist seit dem 1. Juli 2010 verbindlich. Zusätzlich zum verpflichtenden EU-Bio-Logo können die Hersteller ihre Biowaren auch weiterhin mit dem deutschen Bio-Siegel und den Zeichen der privaten Verbände und Handelsmarken kennzeichnen. Das „Euroblatt“ kennzeichnet Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die EU-Rechtsvorschriften für ökologischen Landbau erfüllen. Das bedeutet: Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs sind zu mindestens 95 Prozent aus ökologischem Landbau, die Erzeuger und Verarbeiter erfüllen die Rechtsvorschriften für ökologischen Landbau und unterziehen sich den vorgeschriebenen Kontrollen.
Außer dem Biosiegel muss auf der Verpackung stehen, wo die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt – zum Beispiel Biomilch, Biojoghurt oder Biokäse – erzeugt wurden und die Codenummer der letzten Kontrollstelle wird angegeben.
Weitere Informationen: ec.europa.eu


Bioland | Vergabe: Bioland e.V.
Bioland ist der größte Anbauverband für den ökologischen Landbau in Deutschland. Über 7.300 Landwirte, Gärtner, Imker und Winzer sowie rund 1.000 Partner aus Herstellung und Handel wirtschaften nach den sieben Bioland-Prinzipien. Zentral ist das Wirtschaften in Kreisläufen, die Förderung der Bodenfruchtbarkeit, eine artgerechte Tierhaltung, die Erzeugung wertvoller Lebensmittel, die Förderung der biologischen Vielfalt, die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung einer für den Menschen lebenswerten Zukunft.
Durch eine kontrollierte Bioland-Landwirtschaft spenden sich Böden, Tiere und Pflanzen gegenseitig viele wertvolle Nährstoffe. Das garantiert Bioland-Mitgliedern und -Partnern Unabhängigkeit von Gentechnik, Massentierhaltung, chemisch-synthetischen Düngern und Pestiziden. Die Verbandsrichtlinien gehen weit über den gesetzlichen Mindeststandard für Bio-Lebensmittel hinaus. Bioland-Bauern begrenzen die Tieranzahl pro landwirtschaftliche Fläche und lassen sich strenger kontrollieren als gesetzlich vorgegeben. Bioland-Lebensmittel werden häufig über Direktvermarktungswege vertrieben.
Weitere Informationen: www.bioland.de


Naturland | Vergabe: Naturland e.V.
Gründung von Naturland – Verband für ökologischen Landbau: 1982. Naturland-Betriebe arbeiten nach hohen Ökostandards. Öko & Fair - 2010 hat Naturland seine sozialen Richtlinien auch im  Zeichen sichtbar gemacht. Aktuell bewirtschaften knapp 1.000 Milchviehbetriebe in Deutschland ihren Betrieb nach den Naturland Richtlinien und produzieren mit über 35.000 Milchkühen über 250 Mio. Liter Ökomilch. Das entspricht zum Ende 2017 knapp 30 % der inländischen Ökomilchproduktion, die nach Berechnungen der AMI bei ca. 920 Mio. kg liegen. Dazu kommen noch weitere knapp 200 österreichische Milchlieferanten, die ihre Milch grenznah an deutsche Molkereien liefern und nach den Naturland Richtlinien zertifiziert sind. Die Betriebsgrößen repräsentieren, je nach Bundesland, die dortigen strukturellen Verhältnisse. Die kleinsten Betriebe mit unter 10 Kühen liegen im Berchtesgadener Land und im Allgäu - die größten Betriebe mit bis zu 300 Kühen befinden sich im Norden und Osten Deutschlands. Drei Viertel aller Naturland Milchviehbetriebe halten weniger als 80 Rinder, was einer Kuhzahl von höchstens 40 Kühen entspricht. Damit steht der Großteil der Naturland Milchkühe in vergleichsweise kleinen Betrieben. Weitere Informationen: www.naturland.de


Demeter | Vergabe: Demeter Bund e.V.
Demeter (nach der griechischen Mutter- und Fruchtbarkeitsgöttin Demeter) ist der älteste deutsche Bio-Anbauverband, dessen Name 1932 in München für bio-dynamische Produkte geschützt wurde. Die seit 1924 von Demeter-Mitgliedern praktizierte biologisch-dynamische Wirtschaftsweise basiert auf den landwirtschaftlichen Konzepten und der anthroposophischen Weltanschauung von Rudolf Steiner. Nach Bioland und Naturland ist Demeter in Deutschland hinsichtlich der Mitgliederanzahl der drittstärkste Verband. Er unterhält die strengsten Richtlinien. Demeter-Landwirte und -hersteller arbeiten nach strengen Richtlinien und leisten mit der bio-dynamischen Wirtschaftsweise erheblich mehr als die EU-Bio-Verordnung vorschreibt.
Sowohl bei der Pflanzenzüchtung wie auch der Tierzucht sind bei Demeter klare Richtlinien festgelegt. Das Demeter-Biosiegel darf nur durch Vertragspartner genutzt werden, die sich während des gesamten Anbau- und Verarbeitungsprozesses an die Richtlinien des Demeter-Verbandes halten. So sind beispielsweise nur 13 Lebensmittelzusatzstoffe erlaubt, das Enthornen von Rindern ist verboten, der Transportweg der Tiere zum Schlachthof wird auf höchstens 200 Kilometer begrenzt. Alle Tiere dürfen ausschließlich mit Biofutter gefüttert werden, wobei mindestens 80 % der Futterration für Wiederkäuer und mindestens 50 % des Gesamtfutterbedarfs Demeter-Qualität haben und 50 % davon wiederum vom eigenen Hof stammen muss. Die Haltung von Raufutterfressern ist – ausgenommen für Gärtnereien und Dauerkulturbetriebe, Versuchs- oder Forschungsbetriebe – obligatorisch, wobei eine vom Verband zu genehmigende Futter/Mist-Kooperation mit einem anderen ökologischen Betrieb geschlossen werden kann. Im Falle von Tierkrankheiten werden vorzugsweise biologische, anthroposophische, homöopathische und andere Naturheilverfahren angewendet. Bei der biologisch-dynamischen Saatgutzüchtung ist die Vermehrung und Züchtung von Hybridsaatgut (F1) nicht gestattet. Im Getreideanbau sind, außer bei Mais, keine Hybridsorten zugelassen. Der Anbau von Sorten, die mit Hilfe von Zellfusionstechniken gezüchtet wurden, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Das Angebot von Demeter umfasst mehr als 3.500 Lebensmittel sowie Naturkosmetik und Modeartikel, welche vorwiegend in Bioläden und Reformhäusern verkauft werden.
Weitere Informationen: www.demeter.de


Biokreis | Vergabe: Biokreis – Verband für ökologischen Landbau und gesunde Ernährung e.V.
Der Verband für ökologischen Landbau und gesunde Ernährung  entstand 1979 in Ostbayern aus einer Verbraucherbewegung heraus. Der ökologische Anbauverband Biokreis hat das Ziel, die Interessen der ökologischen Landwirtschaft zu unterstützen. Er steht für Tierwohl, eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft, regionale Zusammenarbeit und Wertschöpfung, sowie handwerkliche Lebensmittelverarbeitung. Die Richtlinien sind verbindlich für alle Mitglieder. Aktuell bewirtschaften rund 1.300 Biokreis-Landwirte deutschlandweit etwa 70.000 Hektar Fläche. Mehr als 200 Verarbeiter, Händler und Gastronomen verarbeiten die Erzeugnisse der Biokreis-Landwirte. Zudem sind 200 Verbraucher Mitglied im Biokreis. Die Biokreis-Richtlinien stehen für einen hohen Bio-Standard und gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Im Biokreis sind 359 milcherzeugende Betriebe Mitglied. Für Fütterung und Tierhaltung gibt es folgende Vorgaben:

  • 100% Bio-Futter, davon mindestens 60% vom eigenen Hof oder aus regionaler Kooperation
  • mindestens 60% Rauhfutteranteil
  • Fütterung von Wachstums- und Leistungsförderern verboten
  • mindestens 6 Quadratmeter Platz im Stall, Einstreu vorgeschrieben
  • Weidehaltung während der Vegetationszeit vorgeschrieben
  • Enthornung nicht erwünscht. Wenn, dann nur mit Betäubung

Weitere Informationen: www.biokreis.de


Demeter Heumilch Bauern | Vergabe: Demeter MilchBauern Süd w.V.
Seit Januar 2018 erscheint das Logo-Siegel des Erzeugervereins Demeter MilchBauern Süd w.V. auf Heumilch-Produkten im Naturkostfachhandel sowie im traditionellen Lebensmitteleinzelhandel. Das Logo wird auf Verpackungen wie ein Gütesiegel verwendet und soll Käuferinnen und Käufern die Möglichkeit geben zu erfahren, wer hinter dem Rohstoff Heu- und Hornmilch steht. Die Demeter Heumilchbauern wirtschaften nach bio-dynamischen Richtlinien; sie vermarkten ihre Milch eigenverantwortlich in der Region – ihr Label steht für wesensgemäße Tierhaltung und für einen Rohstoff in zertifizierter Spitzenqualität. Der Erzeugerverein Demeter MilchBauern Süd w.V. hat sich im Juli 2013 gegründet und zählt mittlerweile 28 Mitglieder aus den Regionen Allgäu, Bodenseekreis, Linzgau und Oberschwaben. Alle Betriebe sind sowohl Demeter- als auch Heumilch(gtS)-zertifiziert. Die Demeter Milchbauern erfassen ihre eigene Demeter-Heumilch und vertreiben sie an viele kleine und größere Molkereien in Süddeutschland. Neben dem reinen Rohstoffvertrieb ist der Erzeugerverein vor zwei Jahren auch in die Abfüllung von Trinkmilch und Jogurt eingestiegen. Sowohl im Naturkostfachhandel als auch im traditionellen LEH ist die Demeter-Heumilch unter den Eigenmarken der Großhändler zu finden. Auftakt machten hier seit Anfang 2018 die Demeter-Heumilch-Produkte der EDEKA-Marke „Unsere Heimat – echt&gut“. Auch im Naturkostfachhandel ist das Logo seit Frühjahr 2018 zu sehen, nämlich auf der Demeter-Heumilch der Marke „Die feine Linie“ von den REGIONALEN. Weitere Informationen: www.heumilchbauern.de


Ohne GenTechnik | Vergabe: VLOG
Das Siegel „Ohne GenTechnik“ soll dem Verbraucher mehr Transparenz und Wahlfreiheit beim Lebensmitteleinkauf ermöglichen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Rechte zur Vergabe und Verwaltung des Siegels an den VLOG e.V. (Verband für Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.) übertragen.
Durch den VLOG e.V. wurde im Zuge dessen ein einheitlicher Produktions- und Prüfstandard, der sogenannte VLOG-Standard, erarbeitet, der aktuell einmal jährlich revisioniert und auf gegenwärtige Gegebenheiten angepasst wird. Bei der Milcherzeugung auf landwirtschaftlichen Betrieben beziehen sich die Vorgaben hauptsächlich auf das Fütterungsverbot von nicht kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln, welche GVO sind/enthalten oder aus GVO hergestellt wurden. Geregelt ist in diesem Zusammenhang auch, welche Mindestfütterungsfristen eingehalten werden müssen, bevor die Milch als VLOG bzw. „Ohne Gentechnik“ vermarktet wird. Daneben wird u.a. auch die Rückverfolgbarkeit der eingesetzten und erzeugten Produkte überprüft. Je nach Risikoklasseneinstufung variiert der Kontrollrhythmus zwischen einem und drei Jahren bei der Teilnahme über eine Gruppenorganisation.
Weitere Informationen: www.ohnegentechnik.org


Unser Land | Vergabe: Unser Land e.V.
1994 gründete sich die Solidargemeinschaft BRUCKER LAND im Landkreis Fürstenfeldbruck. Die ehrenamtlich Aktiven verfolgten von Beginn an bis heute ein gemeinsames Ziel: Den Erhalt der Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen in der Region. Inzwischen zählt das Netzwerk zehn Solidargemeinschaften, die elf Landkreise umfassen. Zu ihnen gehören die Landkreise rund um München, die Landeshauptstadt selbst und Augsburg.
In einer dualen Struktur setzen sich die Solidargemeinschaften im Ehrenamt für die Bildung von Verbraucherbewusstsein ein, während die UNSER LAND GmbH regionale Lebensmittel vermarktet, die von den UNSER LAND Partnerbetrieben erzeugt, verarbeitet und gehandelt werden. Dabei liegen ökologischer, ökonomischer und sozialer Anspruch zugrunde.
Das Sortiment umfasst ca. 120 Lebensmittel. Es reicht von Brot, Eiern, Fisch, Obst und Gemüse bis hin zu Milchprodukten. Sie gliedern sich in streng kontrollierte UNSER LAND Richtlinien-Produkte, ohne Gentechnik-Lebensmittel und BIO-Produkte. Über 750 Verkaufsstellen, die meisten im Lebensmitteleinzelhandel, aber auch der Fachhandel, bieten UNSER LAND Lebensmittel an. 
Milchprodukte nehmen dabei einen bedeutenden Platz ein. Die Kühe von über 100 BIO-Milchbauern im MIESBACHER LAND geben jährlich mehr als 1 Millionen Liter UNSER LAND-BIO-Milch. In Kooperation mit der Molkerei Gropper sammelt der Milchlaster diese Milch und transportiert sie in die Landkäserei Reißler in Nordendorf, nahe Augsburg. Molkereimeister Stephan Kaiser füllt die Milch für UNSER LAND ab. Die Landwirte erhalten einen fairen Preis. Ihre Höfe liegen im Trinkwassereinzugsgebiet der Stadtwerke München. Die ökologische Bewirtschaftung der Betriebe ist Grundlage für die hervorragende Trinkwasserqualität in der Landeshauptstadt.
Gemeinsam engagieren sich die Menschen im Netzwerk UNSER LAND, die wertvolle Vielfalt der Region zu bewahren. Diese Vielfalt prägen die Menschen, die Natur mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt, die einzigartigen Landschaften, die Kulturlandschaft und vieles mehr, was zu einer starken Region und zum Wohlbefinden im eigenen Lebensumfeld beiträgt. Weitere Informationen: www.unserland.info


Für mehr Tierschutz | Vergabe: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Der Deutsche Tierschutzbund e.V. will mit einem eigenen Siegel "FÜR MEHR TIERSCHUTZ" für mehr Transparenz sorgen. Das Label zeichnet tierische Produkte von Milchkühen, Masthühnern und –schweinen und Legehennen aus, deren Erzeuger in der ganzen Produktionskette auf eine tiergerechtere Haltung und eine transparente Rückverfolgbarkeit achten. Die Standards des Labels „FÜR MEHR TIERSCHUTZ“ gehen über die gesetzlichen Anforderungen und die Vorgaben der "Initiative Tierwohl" hinaus. Mit dem zweistufigen Siegel sollen sowohl erste Verbesserungen (Einstiegsstufe), als auch eine deutlich tiergerechtere Haltung (Premiumstufe) ausgezeichnet werden.
In der ersten Stufe, der Einstiegsstufe (ein Stern), gelten viele übergesetzliche Regelungen, wie z.B. bei den Milchkühen mehr Platz durch eine geringere Besatzdichte, Kuhbürsten und trockene eingestreute Liegeflächen. Eingriffe am Tier, wie z.B. das Veröden der Hornanlagen bei Kälbern, dürfen nur unter Betäubung vorgenommen werden. Zudem muss auf gentechnisch verändertes Futter verzichtet werden. Auf Stufe zwei, der Premiumstufe (zwei Sterne), kommen je nach Tierart noch mehr Platz im Stall sowie ein Auslauf (Freiland) oder ein Außenklimabereich hinzu.
Die Einhaltung der Anforderungen wird mindestens zweimal jährlich mit unangekündigten Kontrollen unabhängiger Zertifizierungsstellen überprüft.
Weitere Informationen: www.tierschutzlabel.info


Pro Weideland | Vergabe: PRO WEIDELAND Deutsche Weidecharta GmbH
Das PRO WEIDELAND Label ist eine Kennzeichnung für Milchprodukte, deren Herstellung besonderen Kriterien (Beweidung und Weideperiode, Futterversorgung, Tierwohl, Tierschutz, Tiergesundheit, Schutz der natürlichen Ressourcen) unterliegt. Mit dem Label soll eine einheitliche und transparente Kennzeichnung von Weidemilchprodukten gewährleistet werden. Anhand definierter Kriterien für die Erzeugung und Weiterverarbeitung der Milch, wird sichergestellt, dass jeder Landwirt und jede Molkerei diese Vorgaben erfüllt. Ziel ist es, die Weidehaltung wirtschaftlich attraktiv zu halten, indem die Weidebetriebe den Mehraufwand für die Weidehaltung vergütet bekommen. Der Verbraucher honoriert den Mehrwert dieser Haltungsform durch eine höhere Preisbereitschaft für diese Produkte. Für die Festlegung der Produktionskriterien ist ein Bündnis von 20 Organisationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Politik,  Milchwirtschaft, Umwelt-, Natur-, Verbraucher- und Tierschutz verantwortlich. Dieses Bündnis bildet die Chartagemeinschaft und setzt sich gemeinsam für die Erreichung der in der Charta definierten Ziele ein.
Neben Friesland Campina und Molkerei Ammerland, vermarktet auch Molkerei Gropper seit Juli 2018 Pro Weideland Milch.
Weitere Informationen: www.proweideland.eu


DLG-Tierwohl-Label | Vergabe: DLG (Deutsche Landwirtschaftgesellschaft) e.V.
Für die Auszeichnung mit dem DLG-Tierwohl-Label werden die teilnehmenden Milchviehbetriebe nach den Kriterien des DLG-Programms Milchviehhaltung überprüft. Die Auszeichnung mit einem der vier unterschiedlichen Label bedeutet, dass die Milch von Höfen kommt, die die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Es gibt vier Labels, die sich ind die Haltungsformstufen des LEH einordnen lassen: DLG-Tierwohl Basis, DLG-Tierwohl Bronze, DLG-Tierwohl Silber, DLG-Tierwohl Gold. Das DLG-Programm Milchviehhaltung wurde von der DLG in Zusammenarbeit mit unabhängigen Experten entwickelt. Mit der Durchführung ist die DLG TestService GmbH beauftragt.
Weitere Informationen: www.dlg-tierwohl.de


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