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Rund ums Tierwohl

Ziele der Politik

Zukunftskommission Landwirtschaft | Anfang Dezember 2019 kamen die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit Vertretern der Agrarbranche zu einem Agrardialog im Kanzleramt zusammen. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Frage, wie eine gesellschaftliche akzeptierte Nutztierhaltung und ein zukunftsfähiger Ackerbau aussehen können. Mit Kabinettbeschluss vom 8. Juli 2020 setzte die Bundesregierung dann eine „Zukunftskommission Landwirtschaft“ ein, die Empfehlungen und Vorschläge für eine nachhaltige, das heißt ökologisch und ökonomisch tragfähige sowie sozial verträgliche Landwirtschaft in Deutschland erarbeiten sollte. Der Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft - landläufig Borchert-Kommission genannt - wurde am 29. Juni 2021 beschlossen und vorgelegt. Im Juli 2023 legte die Borchert-Kommission ihre Arbeit aufgrund mangelnder politischer Umsetzung ihrer Empfehlungen nieder. Sie machte ihre weitere Arbeit auch von weiteren Haushaltsmitteln für das Jahr 2024 abhängig.

Umbau der Nutztierhaltung

Borchert-Kommission | 2019 hatte die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Kommission -die sogenannte Borchert-Kommission- eingesetzt, die Vorschläge zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland erarbeiten sollte. Im Februar 2020 hatte die Kommission, dessen Leitung Jochen Borchert (ehemaliger Bundeslandwirtschaftsminister) übernommen hatte, dann ihre Empfehlungen vorgestellt. Landwirtschaftliche Betriebe sollen durch Investitionsförderung, Tierwohlprämien und eine staatliche Produktkennzeichnung wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, ihre Tierhaltung auf diese neuen Ziele auszurichten. 

Stufenplan | Kern der Vorschläge ist ein Umbau der Tierhaltung in mehreren Stufen bis zum Jahr 2040. Die Empfehlungen geben vor, den gesetzlichen Standard bis 2030 auf die Stufe 1 des Tierwohlkennzeichens und bis 2040 auf die Stufe 2 zu erhöhen. Dafür soll es ein zunächst nationales und freiwilliges Tierwohlkennzeichen geben, das ab 2025 zu einem verpflichtenden EU-Label wird.

Vorschläge zur Finanzierung | Für den Umbau setzt die Kommission einen Förderbedarf der Landwirte von 3,6 Mrd. € bis 2040 an. Die Borchert Kommission präferiert, das Geld dafür über eine mengenbezogene Abgabe oder Verbrauchssteuer auf tierische Produkte bei den Verbrauchern einzuholen.

Akzeptanz | Entscheidungsträger und Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Landwirtschaft und Gesellschaft tragen die Empfehlungen mit. Der Tierschutzbund war zwischendurch aus der Kommission ausgestiegen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen unterstützt zwar die Vorschläge, trägt aber den Tenor für die Finanzierung über eine Verbrauchssteuer nicht mit. Im Juli 2023 legte die Borchert Kommission ihre Arbeit aufgrund fehlender politischer Umsetzung nieder.

Thünen Institut

Hier hat das Thünen-Institut eine Abschätzung zu tierwohlbedingten Mehrkosten, Fördermittelbedarf und die wirtschaftlichen Folgen einer Umsetzung der Vorschläge des Kompetenznetzwerks vorgenommen. 


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