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Rund ums Tierwohl

Milchvieh und Haltungsformen in Bayern

Stand 2021 | Rund 26 % der Milchkühe in Bayern leben teilweise oder ganz in Anbindehaltung. Laut Hochrechnung des Bayerischen Landesamts für Statistik (LfStat) betrifft die Anbindehaltung rund 52 % der Milchkuhbetriebe (etwa 13.000 Betriebe). Zur ganzjährigen Anbindehaltung liegen keine aktuelle Daten (Hochrechnungen) aus der Agrarstatistik vor. Schätzungen gehen von rund 10.000 Betrieben mit ganzjähriger Anbindehaltung aus. 

Staatliche Förderungen | Mit diesen Maßnahmen will der Freistaat Bayern den Milchviehhaltern den Umstieg auf Laufstallhaltung erleichtern:

  1. Beratungsinitiative für rinderhaltende Betriebe (ÄELF informieren z.T. über Molkereien)
  2. Förderprogramme für den Laufstallbau (2021)
    Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) 
    • Erhöhter Zuschusssatz von 40 % (max. 800.000 Euro zuwendungsfähig) für die Umstellung auf Laufstallhaltung.
    Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) als Alternative für Betriebe bis max. 30 Milchkühe
    • Vergleichsweise „einfache“ Förderbedingungen (z. B. Tierwohl, keine Wirtschaftlichkeits- und Ausbildungsnachweise).
    • Erhöhter Zuschusssatz von 30 % bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls.
    • Bei Umstellung auf Laufstallhaltung max. 150.000 Euro zuwendungsfähig, ansonsten 100.000 Euro.

Kombinationshaltung

In Bayern gibt es viele kleinere und mittlere Familienbetriebe, für die ein sofortiger Ausstieg aus der Anbindehaltung nicht möglich ist. Um diesen Betrieben den Weg von der ganzjährigen Anbindehaltung in zukunftsfähige Haltungsformen zu ermöglichen, haben 2019 Vertreter der Landwirtschaft, der Milcherzeuger und die milchwirtschaftlichen Organisationen in Bayern gemeinsam einen Kriterienkatalog für Kombinationshaltung entwickelt.
Die Kriterien | Grundsätzlich müssen die Milchkühe an insgesamt mindestens 120 Tagen im Jahr Bewegung erhalten. Bewegung heißt dabei Laufhof, Weide, oder Buchten, in denen sich die Tiere frei bewegen können (z.B. Abkalbe- oder Trockensteherbuchten). Wenn Betriebe im Stall besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls nachweisen können, reichen insgesamt mindestens 90 Tage im Jahr Bewegung aus. Betriebe müssen dazu mehrere Maßnahmen zur Verbesserung des Platzangebots (insbesondere Standlänge und - breite) sowie weitere tierwohlförderliche Rahmenbedingungen im Stall (Tränke, Licht, Luft etc.) umsetzen. Der Katalog mit den zusätzlichen Tierwohlmaßnahmen wurde zusammen mit der Landesanstalt für Landwirtschaft entwickelt.


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