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Minister Özdemir: Weiter "auf Kriegsfuß" mit Kombihaltung!

Anfang dieser Woche tourte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir als Wahlhelfer seiner Partei durch das Bayernland. Am Montag noch im Festzelt zu Freising führte ihn der Weg, wohl Richtung heimatliches Bad Urach, noch ins bayerische Allgäu. Dort nahm er in einem Interview auch zu aktuellen und regional relevanten Punkten des ländlichen Raumes und der Tierhaltung wie "Bürokratie", "bodennahe Gülleausbringung", "Anbindehaltung" und natürlich zum "Wolf" Stellung. Man mag Minister Özdemir weder das Recht absprechen, zu "transformieren" und politische Änderungen vorzunehmen, noch die Gabe, die Folgen seines beabsichtigten politischen Tuns abzuschätzen. Allein: Die Aussagen und Positionen ändern sich kaum! Wider besseren Wissens oder bewußt und ohne Rücksicht auf Verluste?

Auf die Frage nach der von der Bundesregierung nach und nach geplanten Abschaffung der Anbindehaltung und die damit verbundenen Kosten oder gar eine Existenz gefährdende Bedrohung gerade für viele kleinere Betriebe im Allgäu meinte er, nicht ganz überraschend, dass die Bundesregierung ein Ende der ganzjährigen Anbindehaltung möchte. Sie passe nicht mehr in die Zeit und deswegen sei dies auch im Entwurf zum Tierschutzgesetz so hineingeschrieben worden. Er sähe aber sehr wohl die Bedeutung der Rinderhaltung für die Alpen und die Kulturlandschaft in Süddeutschland. Gerade im Allgäu, schob er noch pflichtschuldig nach, wohl wissend, wo er gerade unterwegs war!

Genau deswegen würde man ja im Entwurf zum Tierschutzgesetz der Kombihaltung eine Zukunft geben, weil diese Haltungsform Tierschutzinteressen und Naturschutzinteressen verbinden würde. Um sich auf einen Weg verständigen zu können, sei er gerade in enger Abstimmung mit den bayerischen Grünen. Abschließend merkte er noch an, dass gerade in der Koalition die Gespräche zur Finalisierung des Entwurfes zum Tierschutzgesetz laufen würden.

Soweit so gut (gemeint). Aber eine wirkliche Zukunft für die Kombihaltung ist im bisher bekannten Entwurf des Tierschutzgesetzes nicht zu erkennen. Unabhängig davon, ob die Präambel bereits entschärft wurde oder nicht. Aber solange die Kombihaltung an eine Weidehaltung gekoppelt ist und in der weidefreien Zeit den Rindern zweimal wöchentlich Bewegung gewährt werden muss, wird dies den Naturschutzinteressen in vielen benachteiligten Regionen Bayerns ohne Alternative zur Rinderhaltung nicht gerecht. Da machen nämlich die Rinderhalter nicht mit, sondern die Stalltüre zu! Solange die Kombihaltung als Ausnahme der Anbindehaltung nicht dauerhaft an den Betrieb gekoppelt bleibt, sondern beim Betriebsübergang auslaufen würde, ist die Zukunft eben ohne wirkliche Zukunft. Und bei den Parteikollegen der bayerischen Grünen droht es wohl auch keine Zukunft geben. Dort wird zwar medial die Unterstützung der Kombihaltung proklamiert. Aber im Programm zur Landtagswahl in Bayern wird sich dazu sehr detailliert geäußert: Die bayerischen Grünen wollen für die Rinder mehr Platz und mehr Außenklima. Und die Haltungsstufen 1 und 2 sollen Ende 2035 auslaufen. Haltungsstufe 2 beinhaltet derzeit auch die mit dem Handel abgestimmte Kombihaltung! Also wieder keine wirkliche Zukunft! Sind Minister Özdemir und seine Parteikolleg:innen nur "auf Kriegsfuß" mit der Definition der Kombihaltung - oder mit der Kombihaltung selbst?

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