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Finanzamt fordert Daten von Milcherzeugerbetrieben

Wir möchten an dieser Stelle darüber informieren, dass einige bayerische Molkereien von einer Finanzbehörde aufgefordert wurden, die Milchgeldabrechnungen aus den Jahren 2016 bis 2022 von ihren Milchlieferbetrieben mit einer jährlichen Milchmenge größer 100.000 kg zu übermitteln.

Der Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e.V. (VBPM) befindet sich zu der Aufforderung derzeit noch in Klärung mit der Finanzverwaltung und hat inzwischen erreichen können, dass nur ein Teil der Daten (Name, Adresse, Milchmenge/Jahr, und Steuernummer) bekanntgegeben werden müssen. Es wurden bisher aber noch keine Auskünfte erteilt. Sollten die Molkereien aber zur Auskunftserteilung verpflichtet sein, müssen sie der Aufforderung auch nachkommen. Aufgrund der Daten könnte das Finanzamt dann die Versteuerung des Milchgeldes durch die Milcherzeugerbetriebe überprüfen. Sollten Unsicherheiten bestehen, empfiehlt sich eine steuerrechtliche Beratung.

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