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Sonderinfo BBV zur BTV-3 Impfstoffzulassung

Vor kurzem hatte der VMB an dieser Stelle hier den BBV-Aufruf: "BTV-3 Impfung - die Zeit ist jetzt unterstützt. Zudem wurde auch ganz aktuell darüber informiert, dass der Bayerische Milchförderungsfonds bzw. der MKS-Hilfsfonds Plus vollständig geimpften Betrieben, bei denen trotz Impfung gravierende Milchrückgänge auftreten, finanzielle Unterstützung zukommen lassen wird. 
Dieser Tage gab es nun Verwirrung und große Verunsicherung, weil die EU-Kommission zwei Impfstoffe gegen den Blauzungenvirus Serotyp 3 eine Zulassung erteilt hat. Damit wäre aber "automatisch" die bisherige Gestattung nach EU-Verordnung für nicht zugelassene und bisher eingesetzte Impfstoffe erloschen. Und das träfe konkret den Böhringer Impfstoff BULTAVO 3, den bisher auch eine Reihe von Rinderhaltern eingesetzt haben. Wie jetzt zu verfahren ist, hat der bayerische Bauernverband in einer Sonderinfo zusammengestellt, deren Inhalt wir an dieser Stelle im Wortlaut gerne teilen wollen:

Bisherige Situation
Die vom Paul-Ehrlich-Institut benannten BTV-3-Impfstoffe BULTAVO 3, Bluevac-3 und Syvazul BTV 3 zum Schutz von Schafen und Rindern haben eine Impfgestattung bis zur Zulassung eines Impfstoffes.Für alle drei Impfstoffe wurde eine Zulassung beantragt.

Welche Impfstoffe wurden nun zugelassen?
Syvazul BTV 3 (Laboratorios Syva S.A., Spanien): für Schafe
Bluevac-3 (CZ Vaccines S.A.U., Spanien): für Rinder und Schafe
Die EMA (European Medicines Agency) hatte die beiden Impfstoffe fachlich geprüft und positiv bewertet.

Was bedeutet die Zulassung?
Die EU-Kommission hat eine Genehmigung für das Inverkehrbringen unter außergewöhnlichen Umständen gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Tierarzneimittel für oben genannte Impfstoffe erteilt. Diese Zulassung gilt zunächst für ein Jahr nach Datum der Bekanntgabe des Beschlusses (20.02.2025). Da es sich um eine Genehmigung für das Inverkehrbringen „unter außergewöhnlichen Umständen“ handelt, sind die beiden Impfstoffhersteller verpflichtet, innerhalb festgelegter Zeiträume noch weitere Auflagen zu erfüllen.
Die beiden spanischen Impfstoffe Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 wurden in einem zentralem EU-Zulassungsverfahren genehmigt. Der Boehringer Impfstoff BULTAVO 3 wird in einem dezentralen Verfahren bearbeitet, da bereits eine Zulassung des Impfstoffes in Tschechien vorliegt.
Die Zulassungen der beiden benannten Impfstoffe erfolgten ohne Daten zur Immunitätsdauer (gemäß Artikel 25 der VO (EU) 2019/6 mit verkürztem Zeitplan), weshalb es keine Erleichterungen beim Handel von Tieren in andere Länder gibt. Durch die Zulassung der spanischen Impfstoffe Syvazul BTV-3 und Bluevac 3 ist die bisher geltende Impfgestattungsverordnung aufgehoben.

Was passiert mit dem Boehringer Impfstoff?
Boehringer hat in einem Kundenanschreiben vom 25.02.2025 bekannt gegeben, dass der Vertrieb bis auf Weiteres eingestellt wird.
Der BBV hat sich parallel gemeinsam mit weiteren Verbänden mit einem Schreiben an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) sowie an das BMEL gewendet und mit Nachdruck eine schnelle Lösung für die Tierhalter gefordert. Aktuell arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an einer Eilverordnung, um die Impfung des bereits gestatten Impfstoffes BULTAVO 3 für weitere sechs Monate zu ermöglichen. Der Antrag auf das dezentrale Zulassungsverfahren von Boehringer läuft weiterhin. Eine Zulassung für BULTAVO 3 wird voraussichtlich ebenfalls folgen. Zum Zeitplan liegen allerdings keine Kenntnisse vor.

Tiere schützen durch Impfen
Unabhängig von der akuten Problematik um die Impfzulassung gilt weiterhin: Tiere schützen durch Impfen! Der BBV hatte hierzu auch kürzlich gemeinsam mit einer Reihe von Organisationen rund um die Tierhaltung noch einmal einen Impfaufruf gestartet.

FAQ zu BTV-3 und der Impfung sowie alle neuen Entwicklungen finden Sie hier beim Bayerischen Bauernverband.

 

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