Menü

News

(c)QM-Milch e.V.

Zusatzmodul "QM-Milch 2": Arbeitsgruppe beginnt Konzeption

Bereits mehrmals hat der VMB an dieser Stelle in den vergangenen Wochen darüber berichtet, dass im Rahmen der Aufnahme des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmitteleinzelhandels e.V. (BVLH) in die Gremien von QM-Milch e.V. auch eine Absichtserklärung unterzeichnet worden ist. Diese beinhaltet  auch die Entwicklung eines optionalen Zusatzmoduls (Arbeitstitel: "QM-Stufe 2") für belastbare, auslobungsfähige, gemeinsam im QM-Fachbeirat zu definierende Tiergesundheits- und Tierwohlstandards. Die diese Absichtserklärung unterzeichnenden Trägerverbände DBV, DRV, MIV und BVLH, also auch der Lebensmitteleinzelhandel( LEH), und auch der Verein QM-Milch e.V., bei dem der VMB e.V. selbst Mitglied ist, sind sich einig, dass der höhere Aufwand angemessen am Einkauf von Rohmilch berücksichtigt werden muss. Die Erstabnehmer und Verarbeiter von Rohmilch verpflichten sich, die Tierwohlmaßnahmen durch Zahlung eines Preisaufschlages zu vergüten. Die Abnehmer von Milchprodukten, also wirklich auch der LEH, erklären die Bereitschaft, die Mehrkosten im Einkauf angemessen zu berücksichtigen. Die letztgenannte Regelung bedarf zu ihrer Wirksamkeit (natürlich!) einer Billigung durch das Bundeskartellamt. Mitte vergangener Woche haben die Abstimmungen über die Kriterien von "QM-Stufe 2" in der dafür geschaffenen Arbeitsgruppe Weiterentwicklung QM-Milch begonnen.

Auch das soll an dieser Stelle erneut festgehalten werden: Grundlage in den kommenden Jahren für QM-Audits ist der seit Beginn diesen Jahres gültige Standard QM-Milch 2020. Für das Bestehen dieses Audits gibt es in der Regel keine eigene zusätzliche Vergütung. Doch dieser Standard braucht natürlich die uneingeschränkte Akzeptanz der Wertschöpfungskette Milch. Angesichts der bekannten Dynamik in der Wertschöpfungskette und auch des ein oder anderen Störfeuers anderer Wettbewerber für Standardsetzungen kein Selbstläufer. Und leider wird es "am Markt" auch den bekannten Drang einzelner Akteure nach Alleinstellungsmerkmalen geben, die mit diesem bundeseinheitlichen Standard nicht mehr zufrieden sein wollen, warum auch immer.  Gerade für solche Fälle ist es geboten, keinen Wildwuchs an individuellen Kriterien wuchern zu lassen, sondern diese Standards ebenso bundeseinheitlich und über die Wertschöpfungskette Milch hinweg gemeinsam zu definieren. Und nicht zu vergessen: Diese zusätzlichen Tierwohlmaßnahmen gibt es nur gegen einen Preisaufschlag.

Den Auftakt für diese Initiative bildete Ende vergangener Woche die erste Abstimmung in einer dafür konzipierten, sehr fachlich ausgerichteten Arbeitsgruppe mit Vertretern der Mitglieder von QM-Milch, der wie bisher auch die VMB-Geschäftsführung angehört.  Dabei konnte man sich im Wesentlichen auf ein "Kriterienset" für weitergehende Tierwohlmaßnahmen einigen. Wichtig ist, dass diese Arbeiten in enger Abstimmung stattfinden, mit der ebenfalls derzeit aktiven Arbeitsgruppe Initiative Tierwohl Rind(fleisch), der aus Bayern unter anderem VMB-Vorsitzender Wolfgang Scholz und BBV-Direktorin Isabella Timm-Guri angehören. In beiden Arbeitsgruppen immer wieder Thema: Welche Akzeptanz erhält das von den bayerischen Verbänden aus Land- und Milchwirtschaft Mitte des Jahres 2019 konzipierte Modell der Kombinationshaltung und findet es in dieser Form auch Eingang in das Zusatzmodul "QM-Stufe 2"? Für viele bayerische Erzeugerbetriebe selbst, aber auch für die bayerische Milchwirtschaft und den Milchstandort Bayern eine eminent, fast schon existenziell wichtige Frage! Die Diskussionen werden Mitte kommenden Monats im Fachbeirat QM-Milch ihre Fortsetzung finden, dann allerdings deutlich politischer!

Link zur Absichtserklärung der Verbände

Zurück zur Listenansicht

Geschäftsstelle München
Geschäftsstelle Schwaben