Der VMB hat an dieser Stelle schon mehrmals über den von EU-Seite vorgegebenen sensibleren Hemmstoffnachweis sowie über den jeweils aktuellen Stand der Novellierung der Milch-Güteverordnung berichtet. Der Hemmstoffnachweis mittels des BRT hi-sense findet bekanntlich in Bayern seit dem 1. Juli 2020 bereits Anwendung. Die neue "Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts" sieht nach langer Zeit der Diskussion auch deren (gutes) Ende Anfang/Mitte 2021 kommen. Spätestens mit in Kraft treten der neuen Verordnung ändert sich verbindlich für alle deutschen Milcherzeuger die Überprüfung der Hemmstofffreiheit. Dann müssen von den beauftragten Milchprüfringen bzw. Landeskontrollstellen mit den anzuwendenden Tests deutlich mehr Antibiotikaklassen und Wirkstoffe ausgeschlossen werden. Diese sensibleren Tests weisen technisch bedingt einzelne Substanzen jedoch auch unter den aktuell gültigen Rückstandshöchstmengen ( MRL = Maximum Residue Limit) nach. Das kann dazu führen, dass Rohmilch auch nach Ablauf der Wartezeit noch einen positiven Hemmstoffnachweis hervorruft.
Im Zuge der Übergangsphase vor Einführung des BRT hi-sense wurde in Bayern schon Aufklärungsarbeit geleistet, wie der notwendige Übergang zum sensitiveren Hemmstofftest bestmöglich gewährleistet werden kann. In den meisten anderen Bundesländern steht diese Phase den Milcherzeugern noch bevor. Und es wird dort keine Übergangsphase geben, denn mit Einführung des neuen "Rohmilchgüterechts" wird auch die Anwendung der sensibleren Hemmstofftests wirksam und sofort umgesetzt.
Der Verband der Deutschen Milchwirtschaft e.V. (VDM), bei dem auch der VMB bekanntlich Mitglied ist, hat in den letzten Monaten im Vorgriff auf die Umsetzung der seit längerem geltenden EU-Vorgabe eine Übersicht zu den üblichen Schnelltests erstellt. Diese Übersicht listet neben den zukünftig in Frage kommenden Tests auch in der Milchviehhaltung gebräuchliche Präparate sowie Nachweisgrenzen und die MRL der einzelnen Wirkstoffe auf. Die aufgeführten Tests sind mit relativ geringem Aufwand vom Milcherzeuger durchzuführen und unterscheiden sich im Vorgehen nicht von den bisher eingesetzten Hemmstofftests.
Aus der VDM-Übersichtstabelle geht hervor, dass die verschiedenen Tests keine identischen Nachweisgrenzen aufweisen. Deswegen sind in der Übergangsphase und auch nach bereits erfolgter Einführung in Bayern im Zweifelsfall Rücksprachen des Milcherzeugers mit seiner Molkerei oder auch mit dem Milchprüfring zu empfehlen, welche Tests eingesetzt werden sollen.