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VDM-Leitlinie "Aussetzung der Milchlieferung und Beendigung dieser Aussetzung"

Bereits im Sommer vergangenen Jahres hat der VMB über die laufenden Abstimmungen in einer Arbeitsgruppe berichtet, die unter Leitung des Verbandes der Deutschen Milchwirtschaft e.V. (VDM) eine neue Leitlinie erarbeitet hat. Thema: Aussetzung der Milchanlieferung und Beendigung dieser Aussetzung eigenverantwortlich durch den Milcherzeuger selbst, wenn die Rohmilch nicht den entsprechenden Anforderungen in Bezug auf Keimzahl und somatische Zellen entspricht. Anfang des Jahres konnten nun die Abstimmungen auf vielen Ebenen, zuletzt in Bayern auch zwischen dem zuständigen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Milchprüfring Bayern und dem VMB abgeschlossen werden.

Hintergrund: Bereits im Dezember 2019 ist eine neue EU-Durchführungsverordnung in Kraft getreten, nach der Milcherzeuger verpflichtet sind, bei Überschreitung der vorgegebenen Rohmilchkriterien hinsichtlich Keim- und Zellzahl die Lieferung der Rohmilch von sich aus und selbständig auszusetzen. Von Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde daraufhin an den Verband der Deutschen Milchwirtschaft e.V. (VDM) die Bitte herangetragen, eine bundesweit einheitliche Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis zu erarbeiten. Darin sind unter anderem das Aussetzen und die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Anlieferung von Rohmilch zu beschreiben. Die bisher übliche Vorgehensweise wurde dabei weitgehend berücksichtigt, natürlich unter Beachtung des gültigen Rechtsrahmens. Nach der Erarbeitung dieser Leitlinie in der VDM-Arbeitsgruppe, in der auch die VMB-Geschäftsführung eingebunden war und nach Prüfung durch die Länder wurde anschließend die Leitlinie an das BMEL, mit der Bitte um Mitteilung an die Europäische Kommission, übermittelt. Damit ist die Leitlinie bestätigt und kann angewendet werden.

Über die neue Leitlinie, die hier einzusehen ist

wird der VMB in den kommenden Wochen und Monaten in den Fachmedien und Verbandsmagazinen ausführlich informieren, damit jeder Milcherzeuger Kenntnis von seinen Pflichten bei solchen Ereignisfällen hat. Ereignisfälle, die aber hoffentlich nicht oder nur äußerst selten eintreten mögen.

 

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