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Tierschutzbeauftragte Kari: Den Tieren eine Stimme geben (?)

"Wir schaffen das Amt einer oder eines Tierschutzbeauftragten", ist im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung als Vorgabe verankert. Die Umsetzung erfolgte mit der Einstellung der ersten Bundestierschutzbeauftragten im Juni vergangenen Jahres. Die Wahl fiel dabei auf die approbierte, aber nicht promovierte  Tierärztin Ariane Kari (36) aus Baden-Württemberg, die bis zu ihrer Berufung als stv. Landestierschutzbeauftragte "im Ländle" fungiert hatte. Beim Berliner Milchforum Ende März in Berlin stellte Ariane Kari ihr geplantes Arbeitsprogramm vor. Sie wiederholte dabei nicht überraschend, was sie auch bereits bei Amtsantritt verlautbart hatte: Sie möchte den Tieren eine Stimme geben.

Als ihre drei wesentlichen Aufgaben nannte sie:

Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit
Fachliche Beratung zur Ausarbeitung besserer tierschutzrelevanter Gesetze und Verordnungen
Verbesserte Schnittstelle zwischen Tiermedizin und Recht

Sie zeigte sich dabei überzeugt, dass besseres Wissen Tiere schütze und demzufolge Unwissen zu Tierleid führe. Deshalb werde sie sich auch verstärkt darum bemühen, wissenschaftliche Erkenntnisse über tierische Bedürfnisse zügig in die Praxis zu bringen und damit den Tieren in der Öffentlichkeit eine Stimme zu geben. Da mit gebündelten Stimmen diesem Anliegen mehr Gewicht verliehen würde, stehe sie auch im Austausch mit Tierschutz- und Tierhalterorganisationen sowie mit Bundestagsfraktionen und den relevanten Ministerien.

Auch in der Rinder- und Milchviehhaltung gebe es aus Tierschutzsicht durchaus Handlungsfelder. Dabei verwies sie auf den Anstieg der Milchleistung bei sinkenden Milchkuhbestand: Steigende Milchleistung je Kuh seien aus Tierschutzsicht ebenso relevant wie der Umgang mit (überzähligen?) männlichen Kälbern, das Enthornen und natürlich die Anbindehaltung.

Bezüglich männliche Kälber stellte sie dar, dass das Kalb bis zur zweiten Lebenswoche in Einzelboxen gehalten werde, bevor es nach 4 Wochen den Betrieb verlasse, ein Großteil der der Kälber großteils nach außerhalb Deutschland verbracht werden würde und die Mast weitgehend auf Vollspalten erfolge. Das müsse geändert werden, meinte sie. Bei der gegenwärtigen Praxis des Enthornens sieht sie ebenfalls Änderungsbedarf dahingehend, dass die Maßnahme nur noch nach lokaler Betäubung (und dann eben nur mit Hilfe eines Tierarztes) durch geführt werden dürfe. Das im Zusammenhang mit dem Vorgang des Enthornens/Verödens von ihr verwendet Wort "Amputation" hielten nicht wenige für höchst unangebracht. Natürlich nahm sie auch Stellung zur Anbindehaltung, die derzeit über den vorliegenden Entwurf des Tierschutzgesetzes intensiv diskutiert würde.  Diese vor allem in Süddeutschland noch weit verbreitete Haltungsform sieht sie sehr kritisch, weil sie den Tieren keine freie Bewegung erlaube. Hier machte sie aus ihrer ablehnenden Haltung auch gegenüber der Kombihaltung kein großes hehl ("überbewertet"!), weil diese Haltungsform eben auch zwei Drittel des Jahres keine Ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zuließen. Auch zur geringen Nutzungsdauer nahm Frau Kari Stellung: Nicht einmal drei Laktationen seien zu wenig, mehr als die Hälfte der Abgänge seinen krankheitsbedingt und eindeutig zu viel.

Ihr Empfehlung Richtung Zweinutzungsrassen waren eine der wenigen Aussagen, die in bayerischen Ohren die Alarmglocken etwas leiser Sturm läuten ließen. Das konnte aber ebenso wenig beruhigen wie die Empfehlung, dass sich Konsumenten von Milch doch auch Gedanken über die Verwendung von Fleisch machen müssten. Man stelle sich einen Fleischverzehr ablehnenden Vegetarier vor, der beim Genuss von Käse sich Gedanken über die Verwendung der Schlachtkuh machen soll. Wenig förderlich!

 

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