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Thünen-Institut: Neue Expertise zur Anbindehaltung

Der Verband der Milcherzeuger Bayern e.V.(VMB) hat auf der Grundlage der Landwirtschaftszählung 2020 im August/September 2021 bereits sehr ausführlich und detailliert über die aktualisierten Zahlen der Rinderhaltung in Bayern berichtet. Auf der Grundlage dieser genannten Landwirtschaftszählung mit Stand 1. März 2020 hat nun auch das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft in Braunschweig dieser Tage eine neue Expertise zur bundesweiten Rinderhaltung veröffentlicht: Demnach gibt es in Deutschland bei gut einem Drittel, in Zahlen 17.300 Betrieben bzw. 35 Prozent aller Milchviehhalter, noch die Anbindehaltung. Die Anzahl der Milchkühe in diesen Betrieben lag bei mehr als 400.000 Tieren und entsprach einem Anteil von 11 Prozent am gesamten deutschen Milchkuhbestand. Hinlänglich bekannt ist, dass die Anbindehaltung vorwiegend in Süddeutschland und hier vor allem in Bayern noch weit verbreitet ist. Im hiesigen Freistaat befinden sich noch 52 Prozent der Betriebe mit Anbindehaltung und 67 Prozent der Betriebe, auf denen noch ganzjährige Anbindehaltung vorzufinden ist. Bei den Rinder haltenden Betrieben liegt die Zahl der Anbindehaltungen in Bayern noch bei 37 Prozent, im benachbarten Baden Württemberg bei 34 Prozent.
Auch wenn laut Studie die Mehrzahl der Betriebe mit Anbindehaltung konventionell wirtschaften, wären von einem derzeit drohenden grundsätzlichen Verbot der Anbindehaltung auch die ökologisch wirtschaftenden Betriebe betroffen, auch wenn die ganzjährige Anbindehaltung dort schon seit etlichen Jahren verboten ist. Als Ausnahme ist bei Öko-Betrieben allerdings noch die Kombihaltung für kleinere Betriebe zulässig, sofern diese nur unzureichende Weidemöglichkeiten haben.
Nicht überraschend kommen die Braunschweiger Ökonomen zu dem Ergebnis, dass Betriebe mit Anbindehaltung deutlich seltener im Rahmen der Hofnachfolge weitergeführt werden, als Betriebe mit Laufstallhaltung. Ausgehend von der Entwicklung der Betriebszahlen der Jahre 2010 und 2020 sowie unter der Annahme, dass sich der über die Jahre beobachtete Strukturwandel mit  (nur) unveränderter Geschwindigkeit fortsetzt, würde die Anzahl der Betriebe mit ganzjähriger und teilweiser Anbindehaltung im Jahr 2032 bei rund 9.300 Betrieben deutschlandweit liegen. Ob es bei dieser Annahme bleibt, hängt natürlich in hohem Maße von der Änderung der Vorgaben im Tierschutzgesetz und auch von der weiteren Dynamik an den Märkten bzw. bestimmter Marktakteure wie dem Lebensmitteleinzelhandel ab.
Einen Einblick in die Expertise des Thünen-Institutes gibt es hier https://www.thuenen.de/de/themenfelder/nutztierhaltung-und-aquakultur/nutztierhaltung-und-fleischproduktion-in-deutschland/anbindehaltung-in-der-rinderhaltung

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