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(c)QM-Milch e.V.

Sitzung Fachbeirat QM-Milch

Am Montag dieser Woche trafen sich die Mitglieder des jetzt erweiterten Fachbeirates QM-Milch zur ersten Vor-Ort-Sitzung - nach langer, Corona bedingter Zeit des "Austausches nur auf Distanz". So effizient auch Telefon- und Web-Konferenzen sein können: Ein physischer Austausch am Runden Tisch und sich dabei (noch) in die Augen schauen können, gerade bei manchmal diametral gegensätzlichen Positionen, ist nach wie vor alternativlos. Der Fachbeirat hat, durch die bekannte Aufnahme des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmitteleinzelhandels (BVLH), ebenso eine Änderung und Erweiterung erfahren, wie durch die Aufwertung der fünf weiteren Mitglieder von QM-Milch, die auch als Regionalstellen QM-Milch in den Regionen fungieren: Diese 5er Gruppe, zu der auch der Verband der Milcherzeuger Bayern zählt, hat weiterhin Gastrecht, aber jetzt auch Stimmrecht.

Themen der Sitzung waren die Weiterentwicklung von QM-Milch: Gemäß dem bekannten "Letter of Intent" (Absichtserklärung) als begleitende Maßnahme bei Aufnahme des Lebensmitteleinzelhandels in den QM-Milch e.V., wird derzeit bereits über Kriterien zur Definition einer "QM-Stufe-2" (Arbeitstitel) gerungen, die im Herbst 2021 ihren Abschluss finden sollen. Bekanntlich soll damit auch die Auslobungsfähigkeit von QM-Milch sichergestellt werden, die ebenfalls bereits in der Absichtserklärung als Zielvorgabe definiert wurde. Aus Erzeugersicht ganz wichtig: Bei diesem, neben dem bereits bekannten Standard QM-Milch 2020, abzustimmenden optionalen Zusatzmodul (" QM-Stufe-2"), mit weiteren Tierwohl- und Tiergesundheitskriterien, geht es eben nicht nur um eine mögliche Verschärfung von Kriterien, sondern auch um eine angemessene Vergütung. Nicht ganz überraschend liegen hier die Ansichten von Erzeuger- und Handelsseite weit auseinander, obwohl weder die Kriterien feststehen, noch der Mehraufwand schon ökonomisch kalkuliert ist. Die Diskussion wird noch länger andauern, es bleibt in den kommenden Monaten ein laufender Prozess mit dem Austausch von Positionen und Fakten.

Und als Ergebnis der Sitzung darf auch festgehalten werden, dass der Kampf der bayerischen Fraktion um Anerkennung der bekannten Definition der Kombihaltung seine Fortsetzung finden wird. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist, dass mittlerweile auch die genossenschaftliche Milchwirtschaft außerhalb Bayerns die bayerische, von den Akteuren aus Milch- und Landwirtschaft, erstellte Definition der Kombihaltung weitgehend unterstützt, wie ein kürzlich gemeinsam konzipiertes Papier zeigt. Lediglich bei der Frage der Befristung (oder nicht) liegen die Ansichten zwischen Erzeugern und Verarbeitern auseinander. Aber die Folgen eines zu rigiden Vorgehens in Sachen (ganzjährige) Anbindehaltung, nämlich ein massiver Strukturbruch, scheinen mittlerweile schon mehr Akteure der Wertschöpfungskette Milch verstanden zu haben.

 

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