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Schlachtung trächtiger Rinder: Damit es nicht "dumm läuft"

Seit 1. September 2017, also genau seit 5 Jahren, ist die Schlachtung trächtiger Rinder im letzten Trächtigkeitsdrittel verboten. Grundlage ist § 4 des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG). Tierhalter haben folglich unmittelbar vor der Abgabe eines weiblichen Rindes zur Schlachtung sicherzustellen, dass sich ihre Tiere nicht in diesem Trächtigkeitsabschnitt befinden.

Diese gesetzliche Vorgabe und vor allem die Dokumentation, mit geeigneten Maßnahmen dies zu verhindern, findet mehr und mehr seinen Niederschlag auch in Zusatzmodulen von Tierwohlprogrammen und in naher Zukunft auch in Standards zur Prozessdokumentation, so auch bei QM-Milch.  Das Kriterium 1.16 "Es werden geeignete Maßnahmen durchgeführt, um den Trächtigkeitsstatus belegter Rinder zu ermitteln" im derzeitigen Standard "QM-Standard 2020"  wird in der aktuell revidierten und wahrscheinlich ab 2023 gültigen Fassung des QM-Standards zu einem K.O. - Kriterium -  wenn dieses Kriterium für Betriebe mit Milchviehhaltung in allen Stufen der Haltungsformkennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels vorgeschrieben wird.  

Die Sensibilisierung des Berufsstandes und der Selbsthilfeeinrichtungen hat dazu beigetragen, dass dieses Thema in den vergangenen Jahren in der Praxis mit einem hohen Maß an Sorgfalt und Vorsorge angegangen wird. Gerade die höchst positive Entwicklung der Anzahl von Untersuchungen mit dem sog. PAG-Test ist dafür ein Indiz. Mit dieser einfachen und auch vergleichsweise kostengünstigen Methode können neben der Feststellung eines positiven Trächtigkeitsergebnisses auch mögliche Fehleinschätzungen bezüglich Trächtigkeit vermieden werden

Trotzdem ist man in der Praxis nicht davor gefeit, dass doch einmal der Fall eintritt, dass ein Tier in diesem Trächtigkeitsstadium zur Schlachtung geht. Ein solcher Fall wurde dieser Tage vor dem Amtsgericht Freising verhandelt https://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/landwirt-freising-amtsgericht-traechtige-kuh-bussgeld-1.5647245 .
Dewegen: Man kann nicht genug Sorgfalt walten lassen und entsprechende Maßnahmen durchführen, damit auch wirklich nichts "dumm läuft"!

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