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Rohmilchgüterecht: Jetzt läuft die Verbändeanhörung

Die bisher unter dem Namen Milch-Güteverordnung (MilchGüV) bekannte Vorgabe aus dem Jahr 1980 regelt die Untersuchung von Rohmilch, die von den Milchbauern an Abnehmer geliefert wird, und die Berücksichtigung der Güteuntersuchung bei der Bezahlung der Rohmilch. Um den geänderten Güteanforderungen Rechnung zu tragen, ist das Rohmilchgüterecht in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Die letzte Aktualisierung stammt übrigens aus dem Jahr 2010. Hierbei ist es sachgerecht, die bislang unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Umsetzung des Rohmilchgüterechtes in Deutschland einer bundeseinheitlichen Regelung zuzuführen.

In den vergangenen Jahren wurden auf der so genannten Arbeitsebene zwischen dem zuständigen Referat des Bundeslandwirtschaftsministeriums und den einzelnen Bundesländern sowie von den verschiedenen Verbänden der Milchwirtschaft zahlreiche Anmerkungen und Anregungen eingebracht. Man erinnere nur an die Diskussion um den Tankwächter oder den drohenden Milchgeldabzug bei Nichtvorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems wie QM-Milch. Um die zeitliche Dimension nochmals aufzugreifen: Die erste Stellungnahme hat der Verband der Milcherzeuger bereits im September 2015 verfasst.

Jetzt scheinen die Bemühungen in diesem Schneckenrennen auf die Zielgerade einzubiegen: Vergangene Woche wurden den Verbänden der 77 Seiten umfassende Referenten-Entwurf zugesandt. Jetzt hat die offizielle Anhörung der Verbände begonnen. Der Verband der Milcherzeuger wird zeitnah nochmals zum vorliegenden Entwurf Stellung beziehen. Danach folgt noch die Befassung im Bundesrat und die Konsultation der EU-Kommission - und dann wird es im kommenden Jahr zum Inkrafttreten der neuen Verordnung kommen. Der zukünftige Name: Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechtes, kurz Rohmilch-Güteverordnung (RohmilchGütV).

 

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