Mit dem heutigen 1. Juli 2021 tritt die neue Rohmilchgüteverordnung in Kraft. Der VMB hat in den vergangenen Wochen in den einschlägigen Fachmedien ausführlich über die Änderungen insgesamt und die Auswirkungen speziell für die Milcherzeuger berichtet. Auf der VMB-Website kann Einblick in die neue und deutlich umfangreichere Verordnung genommen werden. Bereitgestellt sind auch eine Zusammenstellung der wesentlichen und milchgeldwirksamen Änderungen und ein Vergleich zu Umfang und Verfahren der bisherigen Milch-Güteverordnung.
Der VMB wird sehr zeitnah neben entsprechenden Berichten in den Fachmedien auch auf der Website über außerhalb der neuen Rohmilchgüteverordnung laufende vertragliche Vereinbarungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien berichten. Genannt werden sollen hier vor allem in der Planung oder bereits in der Umsetzung befindliche Vereinbarungen über eine privatrechtliche Form der aus der RohmilchGütV gefallenen S-Klasse oder Differenzierungen nach Zellzahlen mit Preisauf- und Preisabschlägen.