Nach langer Vorarbeit und vielen Abstimmungsprozessen in zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgruppen und des QM-Fachbeirates, in die auch die VMB-Geschäftsführung eingebunden ist, steht nun fest: Der neue "QM-Milch-Standard 2020" wird jetzt definitiv zum 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Da die Deutsche Akkreditierungsstelle in Berlin (DAkkS) ein neues Prüfverfahren für sogenannte Standardrevisionen eingeführt hat, war die Realisierung dieses bereits seit langem ins Auge gefassten Termins für die Umsetzung etwas in Frage gestellt worden. Dies ist nun entschieden und endgültig: Der derzeit noch angewandte Standard 2.0 wird ohne jeglichen Übergangszeitraum zu Beginn des kommenden Jahres vom bereits genannten "QM-Milch-Standard 2020" abgelöst.
Der VMB, als vom QM-Milch e.V. in Berlin beauftragte Regionalstelle für QM-Milch in Bayern, wird die neuen Dokumente (den bundeseinheitlichen Standard zur Milcherzeugung sowie das Handbuch für Milcherzeuger) sehr zeitnah auf seiner Homepage einstellen und dies auch nochmals mit einer entsprechenden Meldung kommunizieren. Auf die Neuerungen im zukünftig gültigen Standard wird ebenfalls und ausführlich in einem eigenen Beitrag nochmals eingegangen. Diese Neuerungen wurden aber bereits in den zahlreichen VMB-Infoveranstaltungen der letzten 18 Monate vorgestellt und diskutiert:
Die wichtigsten Änderungen für die Milcherzeugerseite im Überblick und in Kurzform:
- Es gibt zukünftig mehr Kriterien: Ermittlung des Trächtigkeitsstatus, keine haltungsbedingten Mängel/Technopathien, effiziente antibiotikareduzierte Behandlung (zur Eutergesundheit), Lagerung von Arzneimittel sowie ein ordentliches Erscheinungsbild des Betriebes
- Durch die zusätzlichen 5 neuen Kriterien erhöht sich die Zahl der Kriterien auf 69 (bisher 64)
- Die maximal erreichbare Punktzahl liegt bei 81 (bisher 72)
- Die Mindestpunktzahl liegt zukünftig bei 61 (bisher 54)
- Für die Mindestpunktzahl müssen zukünftig 75 Prozent der möglichen Punkte erreicht werden (bisher 72 Prozent)
- Das Erreichen der Mindestpunktzahl ist die eine Hürde, die dem Großteil der Milcherzeuger keine Probleme bereitet
- Zukünftig gibt es auch noch drei sogenannte Fokusbereiche (Tierschutz, Milchhygiene und "betriebliches Umfeld")
- Auch innerhalb der Fokusbereiche muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden
- Wird diese erreicht, bleibt das Prüfintervall bei drei Jahren bzw. 36 Monaten (wie bisher)
- Wird diese aber nicht erreicht, verkürzt sich das Prüfintervall auf 18 Monate
- Von Ausnahmen abgesehen werden bei Nichterfüllung eines K.O.-Kriteriums bei der Nachkontrolle alle Kriterien nochmals geprüft
- Die sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" für Futtermittel läuft Ende des Jahres 2019 aus und wird dann nicht mehr akzeptiert
- Hinweis zu Kriterium 1.10 "es ist ausreichend Liegeraum für die Kühe vorhanden" - Die Nichterfüllung ist weiterhin kein K.O.-Kriterium! Keine Überbelegung wird mit 2 Punkten honoriert, maximal 10 Prozent Überbelegung wird akzeptiert und mit 1 Punkt bewertet.