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(c)QM-Milch e.V.

QM-Milch hier und Tierwohl im Produkt da

So ändern sich die Zeiten: Schon sehr lange ist es her, die wenigsten kennen diese Zeiten noch leibhaftig, da dienten dem Menschen Lebensmittel vornehmlich zur Sättigung und zur Energieaufnahme für meist harte körperliche Arbeit. Auch damals musste das Essen natürlich auch schon "schmecken“. Es folgte die Periode der Qualitätssicherung zur Steigerung der Lebensmittelsicherheit: Dass auch dieses Vorhaben vollumfänglich und nachweisbar umgesetzt wurde, zeigt die zunehmende Lebenserwartung bei der bekannten Abhängigkeit von Ernährung und Gesundheit. Und jetzt ist die Landwirtschaft und in zunehmendem Maße auch die Milchwirtschaft gefordert und mitten drin bei der Lösung der Frage: "Wie viel Tierwohl muss in einem Produkt stecken, ohne es zu schmecken?" Diese Frage ist aber mehr "Kopfsache" denn "Magensache"! Und bei vollem Magen scheint der Kopf leider etwas anders zu ticken als bei Hungergefühlen! Und was hat das alles jetzt mit QM-Milch zu tun? Der Versuch eines ersten Überblicks!

Seit Beginn dieses Jahres gilt bekanntlich der neue Standard QM-Milch 2020. Der VMB hat darüber ausgiebig berichtet, sitzt er doch selbst bei der Ausarbeitung der Standards mit am Tisch. Neben der Anpassung und Aktualisierung der jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen hat vor allem der Kriterienbereich "Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere", kurz "Tierwohl" eine spürbare Ausweitung erfahren. An einem K.O. - Kriterium beim Audit zu scheitern, kann passieren. Die Messlatte "Mindestpunktzahl" war dann schon eher selten ein Problem für die bayerischen Milcherzeuger. Aber ohne Zweifel hat die Einführung der drei Fokusbereiche "Tierschutz", "Milchhygiene" und "Betriebliches Umfeld " zu einer Verschärfung des Standards beigetragen, denn auch in diesen Teilbereichen müssen Mindestpunktzahlen erreicht werden. Und beim Scheitern an der Mindestpunktzahl in einem Fokusbereich verkürzt sich das Prüfintervall auf 18 Monate. Aber dieses risikoorientierte Vorgehen war auch die Zielsetzung bei der Revision des neuen Standards, um für den Großteil der Milcherzeuger weiterhin das 3-Jahres-Prüfintervall verteidigen zu können. Und dass es für ein bestandenes Audit des jeweils aktuell geltenden Standards von QM-Milch keinen speziellen Preisaufschlag gibt, ist als Thema seit einigen Jahren "bereits durch"!

Während dieser Standard QM-Milch 2020 nun die kommenden Jahre die Vorgabe für die Audits auf den deutschen Milcherzeugerbetrieben sein werden, wird bereits kräftig an der Weiterentwicklung von QM-Milch gearbeitet. Aus Erzeugersicht gesprochen: Die Wertschöpfungskette Milch mit dem ein oder anderen drängelnden Akteur macht diese Entwicklung notwendig. Bekanntlich ist seit Juni mit dem BVLH (Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels) ein ganz gewichtiger Akteur der Wertschöpfungskette mit im QM-Milch-Boot vertreten und meldet auch ganz bestimmt und nachdrücklich seine Ansprüche bei der Weiterentwicklung an. Diese Initiativen  des Handels wären übrigens genauso weitergetrieben worden, wenn der BVLH nicht mit im Boot QM-Milch sitzen würde, sondern nur vom Ufer aus mit dem Zaunpfahl gewunken hätte. Und die Seite der Milcherzeuger hätte dann "null Einflussmöglichkeiten" auf die weitere Entwicklung gehabt, wie die Erfahrung bei anderen, einseitig vom LEH initiierten und umgesetzten Projekten gezeigt hat.

Worum geht es bei der aktuellen Diskussion? Der VMB hat Anfang Juni an dieser Stelle bereits berichtet, dass mit der Aufnahme des Lebensmitteleinzelhandels in die Gremien von QM-Milch auch eine Absichtserklärung
https://media.diemayrei.de/39/722139.pdf 
über die Weiterentwicklung von QM-Milch unterzeichnet wurde. So soll zukünftig das bekannte Logo von QM-Milch als Label auf Milchpackungen ausgelobt werden können. Mit der Auslobung verbunden sein wird auch die Vorgabe, dass importierte Milch unter einem mit QM-Milch vergleichbaren System bzw. Standard erzeugt worden ist.

Und es geht wohl auch um ein (noch mal) Mehr an Tierwohl und Tiergesundheit. Und für dieses "mehr" wird perspektivisch unter dem Arbeitstitel "QM-Stufe 2" ein Zusatzmodul erarbeitet werden, mit dem die Einhaltung noch strengerer Vorgaben für Tiergesundheit und Tierwohl gekennzeichnet werden sollen. Und dafür sagt der Handel tatsächlich einen Preisaufschlag zu und das ist auch Bestandteil der bereits erwähnten Absichtserklärung. Der Handel wird auch um diesen Aufschlag nicht herumkommen, eine klare Ansage der Erzeugerseite. Aber vor dem Aufschlag kommt das Feilschen um die angesprochenen Standards: Dieses Mehr an Tierwohl soll nach Willen des Lebensmitteleinzelhandels mit den von ihm selbst initiierten Haltungsformstufen 1 bis 4 verknüpft werden. Konkret: Kühe sollen ja nach dem Willen des Verbrauchers ihr Leben als Milchlieferantinnen als "besonders glückliche Kühe" genießen dürfen. Für jeden Nutztierhalter übrigens eine Selbstverständlichkeit. Und der Grad des Kuhglücks soll dann in die erwähnten Haltungsformstufen des LEH Eingang finden - wenn die einst glücklichen Kühe dann ihre finale Verwendung als Rindfleisch finden.

Um es nochmals deutlich zu sagen: Die Initiative rund um die Diskussion der Haltungskennzeichnung von Rindfleisch geht ausschließlich vom Lebensmitteleinzelhandel aus, der auch einen Antrag an die bisher vornehmlich aus dem Bereich Schwein und Geflügel bekannte Initiative Tierwohl gestellt hat, sich auch mit einer Initiative Rind bzw. Rindfleisch beschäftigen zu wollen. Anfang Mai wurde zu diesem Zweck eine bundesweite Arbeitsgruppe aus - im ersten Schritt - Vertretern der Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und des Lebensmitteleinzelhandels gebildet. Bayern ist hier - wie ebenfalls bereits berichtet - sehr gut aufgestellt mit VMB-Vorsitzenden Wolfgang Scholz, BBV-Direktorin Isabella Timm-Guri und dem Geschäftsführer der VVG Oberbayern-Schwaben, Sebastian Brandmeier. Und diese Gruppe ist erst in den Anfängen, um vor allem die doch etwas komplexeren Zusammenhänge im Bereich Rinderhaltung  von den doch übersichtlicheren Vorgaben bei Schwein und Geflügel zu trennen. Um es an dieser Stelle bereits zu kommunizieren: Dass der Entwurf eines anfänglichen  gemeinsamen Kriterienkataloges Rind bereits in drei Teilbereiche mit Kälbermast, Rindermast und Milchviehhaltung differenziert werden konnte, ist ein erster Erfolg der Rinder- und Milchviehhalterlobby.

Ein erstes Fazit: Es muss im Sinne der Milcherzeuger und Milchviehhalter dafür Sorge getragen werden, dass die Initiative Tierwohl (ITW) Rind mit bereits bestehenden Programmen und Standards, namentlich QS und natürlich auch QM-Milch abgestimmt wird. Genauso muss Sorge getragen werden, dass die vom Lebensmittelhandel initiierten Stufen der Haltungskennzeichnung die Situation der bayerischen Betriebe ausreichend berücksichtigen. Dass von verschiedenen nicht-bayerischen Akteuren sehr gerne das Thema "ganzjährige Anbindehaltung" in die Diskussion geworfen wird, dürfte auch nicht wirklich überraschen. Und so ist es auch nicht überraschend, dass die bayerischen Vertreter darauf beharren, dass beispielsweise ein bestandenes Audit QM-Milch auf der Grundlage des Standards 2020 die Eintrittskarte für eine Einstufung in die Haltungsformkennzeichnung 1 sein muss.

Dass im Zuge der laufenden Diskussion rund um die Weiterentwicklung von QM-Milch und als Folge der medialen Berichterstattung im vergangenen Jahr bereits ein Pilotprojekt zur Erhebung von Schlachtbefunddaten, in Zusammenarbeit mit der QS GmbH am Laufen ist und möglicherweise in naher Zukunft ein ebensolches Pilotprojekt "Antibiotika-Monitoring in Milchviehbetrieben" umgesetzt wird, sei nur am Rande erwähnt und bereits bekannt. Herausfordernde Zeiten für die bayerischen Milcherzeuger und Interessenvertreter in den Gremien und Arbeitsgruppen sind garantiert, aber eben nicht zu verhindern!

 

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