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(c)QM-Milch e.V.

QM-Milch: Futtermittelrahmenvereinbarung aktualisiert

In den vergangenen Wochen hat der Verband der Milcherzeuger Bayern e.V. (VMB) in seiner Funktion als Regionalstelle QM-Milch e.V. mehrmals darüber informiert, dass ab 1. Januar 2020 ohne Übergangsphase der QM-Milch Standard 2020 in Kraft tritt. Zudem läuft ebenfalls zum Jahreswechsel die lange Jahre vom System akzeptierte Unbedenklichkeitsbescheinigung für Futtermittel aus. Ab Januar 2020 müssen somit alle Lieferanten von Futtermitteln zwingend der Futtermittelvereinbarung angeschlossen sein. Der VMB hat dabei darauf hingewiesen, dass es gerade bei kleineren Lieferanten von Futtermitteln, z.B. bei Biertreber abgebenden Brauereien, zu Härten kommen kann.

Der QM-Milch e.V. hat dieser Tage nochmals auf diese wichtige Änderung bei der Futtermittelvereinbarung hingewiesen. Unterzeichner dieser Vereinbarung sind neben dem Verein QM-Milch e.V. und seinen drei Trägerverbänden DBV, DRV und MIV auch die QS GmbH, der DVT (Deutscher Verband Tiernahrung) sowie die GMP+ International, ein  Zertifizierungssystem für Futtermittelsicherheit. Die Pressemeldung von QM-Milch e.V. ist im Folgenden wortgleich wiedergegeben:


Aktualisierte Futtermittelvereinbarung im QM-Milch-System ab 1.1.2020 in Kraft
Strengere Vorgaben erhöhen Sicherheit der Futtermittel

Futtermittel sind von großer Bedeutung zur Erzeugung qualitativ hochwertiger und sicherer Lebensmittel. Seit vielen Jahren besteht aus diesem Grund eine enge Zusammenarbeit zwischen der deutschen Milch- und der Futtermittelwirtschaft. Über das Qualitätssicherungssystem der Milchbranche, QM-Milch, wird vorgegeben, dass in der Milchwirtschaft nur solche Futtermittel eingesetzt werden, die über gesetzliche Anforderungen hinaus einer umfangreichen Kontrolle und entsprechenden Qualitätssicherung unterliegen.
Die „Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von Futtermitteln in der Milcherzeugung“ wurde im Rahmen dieser Kooperation aktuell überarbeitet. Sie tritt in neuer Fassung zum 1. Januar 2020 in Kraft und löst die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2015 ab. Das Inkrafttreten erfolgt gleichzeitig zur Einführung des überarbeiteten QM-Milch-Standards 2020 zu Beginn des neuen Jahres.

Auslaufen der Unbedenklichkeitsbescheinigung im Fokus
Wichtige Neuerung in der revidierten Futtermittelvereinbarung ist die Streichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist ab 1. Januar 2020 nicht mehr gültig und wird im QM-Milch-System nicht mehr akzeptiert. Bisher hatten Unternehmen, die Futtermittel an Milcherzeuger verkauften, die Möglichkeit, über diese Selbsterklärung die Unbedenklichkeit ihrer Erzeugnisse zu bescheinigen. Mit dem Wegfall der Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen sich nun alle Hersteller und Händler von Futtermitteln bei anerkannten Standardgebern für Futtermittel (QS, von QS anerkannte Standards, GMP+ International) zertifizieren lassen, um ihre Produkte ins QM-Milch-System liefern zu können. Die QM-Milch-lieferberechtigten Unternehmen müssen die Anforderungen der Futtermittelvereinbarung anerkennen und werden in zentralen Listen registriert.
 
Durch die Teilnahme an einem anerkannten Zertifizierungssystem unterliegen die Futtermittelunternehmen strengen Vorgaben und einem kontinuierlichen Monitoringprogramm auf unerwünschte Kontaminanten in ihren Futtermitteln. Bei Überschreitungen von Richt- bzw. Aktionsgrenzwerten sowie Höchstgehalten greift ein abgestimmtes Informations- und Warnsystem zwischen den Standardgebern der Futtermittelbranche und QM-Milch. Zusammen mit den weiteren Unterzeichnern der Futtermittelvereinbarung schafft QM-Milch durch die neue Futtermittelvereinbarung ein Plus an Sicherheit von Futtermitteln, die für die Milcherzeugung genutzt werden.

 

 

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