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(c)QM-Milch e.V.

QM-Milch e.V.: Ab 1. Oktober 2024 überarbeitete Version des QM-Standards

Dass ein Standard von QM-Milch in der üblicherweise dreijährigen Laufzeit bis zur folgenden Revision überarbeitet werden muss, war bisher nicht der Fall. Die Dynamik der Entwicklungen am Markt, in der Gesetzgebung, aber auch manche sinnvolle "Nachschärfung" haben es bei der aktuellen Version 2.0 aber notwendig gemacht. Der VMB als Regionalstelle QM-Milch haben in den vergangenen Monaten kontinuierlich über diesen Prozess informiert.
Wie jetzt QM-Milch e.V. jüngst in einer entsprechenden Pressemeldung bekannt gegeben hat, tritt ab 1. Oktober 2024 der überarbeitete QM-Standard in der Version 202.3 in Kraft und ersetzt die seit 1. Januar 2023 gültige Version 2020.2. Wie schon häufig berichtet, betreffen wesentliche Änderungen die kategorie Futtermittel. Milcherzeuger, welche am QM-Milch-System teilnehmen, müssen ihre Futtermittel künftig schriftlich unter Nennung der folgenden Punkte bestellen:

  • Tierart/Tierkategorie
  • Futtermittelart/Futtermittelbezeichnung
  • Hinweis auf Einhaltung der QM-Milch-Kriterien

Im Rahmen einer Bestellung bzw. einer dauerhaft gültigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Milcherzeuger und Futtermittelunternehmen/Futtermittelhändler gibt der Milcherzeuger außerdem sein Einverständnis zur Weitergabe der VVVO-Nummer im Rahmen des Ereignis- und Krisenmanagements. Grundlage für diese Anpassung ist die neue QM-Futtermittelvereinbarung, die am 1. Januar 2024 - mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2024 - in Kraft getreten ist und eine verbesserung des Kontroll- und Warnsystems im sog. Ereignisfall darstellt. Das ist vor allem auch im Sinne möglicherweise betroffener Landwirte! Die QM-Futtermittelvereinbarung ist zu finden hier.
Eine weitere sehr wichtige Änderung betrifft die kategorie Arzneimittel: Milcherzeuger nehmen am Antibiotikamonitoring (HIT/TAM-Datenbank) nach dem Tierarzneimittelgesetz teil und müssen demnach einen Vergleich mit den jährlich durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichen Kennzahlen vornehmen. Aufgrund der Änderung des TAMG, welche bereits am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, umfasst die Meldung der Antibiotikaanwendungen im rahmen der Verbrauchsmengenerfassung nun auch die Milchkühe.
Weiters wurde mit Blick auf die Anhebung des gesetzlich vorgegebenen Mindesttransportalters von Kälbern von bisher 14 auf aktuell 28 Tage das entsprechende Kriterium zur Kälberhaltung angepasst. Zudem wurden bei der Überarbeitung des QM-Standards außerdem kleinere redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Der neue, ab 1. Oktober 2024 gültige QM-Standard Version 2020.3 inkl. einer Revisionsübersicht sowie das dazugehörige Handbuch für Milcherzeuger ist ab sofort hier bereitgestellt.

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