Bereits vor zwei Monaten hat der Verband der Milcherzeuger Bayern e. V., als Regionalstelle Bayern von QM-Milch e.V., an dieser Stelle darüber informiert, dass ab dem 1. Januar 2020 ohne Übergang der neue Standard QM-Milch 2020 in Kraft tritt.
Mittlerweile sind auch die neuen Dokumente auf der VMB-Website online gestellt.
Der VMB empfiehlt, sich sowohl den zukünftig geltenden bundeseinheitlichen Standard zur Milcherzeugung und vor allem auch das Handbuch für Milcherzeuger intensiv zu Gemüte zu führen. Und zwar nicht erst vor dem nächsten anstehenden Audit. Besonders hinweisen möchten wir als Regionalstelle Bayern auf eine gravierende Änderung: Die neu eingeführten drei Fokusbereiche Tierschutz, Milchhygiene und betriebliches Umfeld, die zukünftig über das Kontrollintervall entscheiden.
Welche Kriterien welchem Fokusbereich zuzuordnen sind, ist dem "Anhang I: QM-Kriterienkatalog" im bundeseinheitlichen Standard zur Milcherzeugung ab Seite 20 zu entnehmen. Dem Fokusbereich "Tierschutz" wurden demnach 13 Kriterien, dem Fokusbereich "Milchhygiene" 14 Kriterien und dem Fokusbereich "betriebliches Umfeld" 10 Kriterien zugeordnet. Wenn in einem dieser drei Fokusbereiche mehr als drei Kriterien nicht erfüllt werden, verkürzt sich das Kontrollintervall von 36 auf 18 Monate.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass zukünftig vier Mindestpunktzahlen für die Milcherzeuger von Bedeutung sein werden:
- Für das Bestehen des Gesamt-Audits von QM-Milch ist dies die Mindestpunktzahl 61
- Für das Kontrollintervall von 36 Monaten sind dies für die drei Fokusbereiche 11 (Tierschutz), 12 (Milchhygiene) und 8 (betriebliches Umfeld)