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(c)QM-Milch e.V.

QM-Futtermittelvereinbarung aktualisiert

Wie vom VMB als Regionalstelle QM-Milch schon mehrmals an dieser Stelle berichtet, wurde die Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von zugekauften Futtermitteln in der Milcherzeugung, kurz "QM-Futtermittelvereinbarung", in den vergangenen Monaten einer Überarbeitung und Aktualisierung unterzogen. Die 7 Unterzeichner der Vereinbarung, der DBV (Deutscher Bauernverband), der DRV (Deutsche Raiffeisenverband), der MIV (Milchindustrie-Verband), der DVT (Deutscher Verband Tiernahrung),  sowie GMP+ International, die QS (Qualität und Sicherheit) GmbH und nicht zuletzt der QM-Milch e.V. haben die Futtermittelvereinbarung in zahlreichen Arbeitssitzungen überarbeitet und diese im Sinne der Qualitätssicherung und unter Einbeziehung gewonnener Erfahrungen weiter optimiert.

Wesentliche Änderungen betreffen den schon mehrmals kommunizierten verpflichtenden Bezug von nachhaltig und entwaldungsfrei zertifiziertem Soja sowie die Verbesserung des Kontroll- und Warnsystems in Ereignisfällen. Auch die Begriffsbestimmungen wurden klarer und verständlicher gefaßt. Unter dem Begriff "Futtermittelunternehmen" sind nun sowohl Futtermittelhersteller und Futtermittelhändler, einschließlich "Private Labeller" und Streckenhändler  eingeschlossen. Zum 1. Januar 2024 tritt nun die neue Fassung in Kraft - mit einer Übergangszeit von 6 Monaten. Dies gilt aber nicht für den Bezug von nachhaltig und entwaldungsfrei zertifiziertem Soja, der bereits ab 1. Januar 2024 gilt.

Folgende wesentliche Änderungen sind explizit herauszustellen:

Bezug von Soja: Ab 1. Januar 2024 müssen, wie schon erwähnt, sämtliche Soja-Erzeugnisse und Futtermittel, die diese enthalten, im QM-Milch-System die Vorgaben von QS-SojaPlus, GMP+MI5.1/MI101, GMP+MI5.3/M103 und MI5.6 oder eines von QS oder GMP+ anerkannten Standards für den Bezug von nachhaltig und entwaldungfreien zertifiziertem Soja erfüllen.
Kontroll- und Warnsystem bei Rückständen in Futtermitteln: In sog. Ereignisfällen, also wenn unerwünschte Stoffe in Futtermitteln gefunden werden, wird künftig ein detaillierter Informationsfluss von den Futtermittelunternehmen über QM-Milch direkt  zu möglicherweise betroffenen Molkereiunternehmen gewährleistet. Bei den Aflatatoxin-Wrten wird in der Futtermittelvereinbarung ein Aktionsgrenzwert sowie ein Höchstgehalt für Aflatoxine eingeführt. Diese treten an die Stelle des bisherigen "Aflatoxin-Richtwertes". Auch im Sinne der Milcherzeuger wird mit Einführung dieser neuen Werte neben der Gewährleistung des Meldewesens insbesondere auch die Rücknahme betroffener und bereits ausgelieferter Ware geregelt.

Der VMB wird die neue und ab 1. Januar 2024 geltende Futtermittelvereinbarung sehr zeitnah auch auf seiner Website bereitstellen.

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