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Pauschalierung Umsatzsteuer: Es trifft (wieder mal) die Kleinen

Dieser Tage hat der neu zusammengesetzte Deutsche Bundestag dem, von der noch geschäftsführenden Bundesregierung von CDU/CSU und SPD eingebrachten, Gesetzesvorschlag mit der Mehrheit der zukünftigen Ampelkoalitionäre aus SPD, Grünen und FDP der Senkung des Pauschalierungssatzes bei der Umsatzsteuer von derzeit 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent zugestimmt. Diese ab 1. Januar 2022, also mitten im laufenden Wirtschaftsjahr in Kraft tretende Änderung trifft wieder einmal vornehmlich kleine und mittlere Betriebe der Landwirtschaft. Die Möglichkeit der Pauschalierung können bekanntlich alle Betriebe mit einem Nettojahresumsatz bis zu 600.000 Euro nutzen. Die Auswirkungen werden auch auf der Milchgeldabrechnung ersichtlich sein.

Hintergrund: Die Pauschalierung in der Landwirtschaft ist seit Frühjahr 2018 bereits Verhandlungsgegenstand zwischen Bundesregierung und der EU-Kommission. Diese hatte Deutschland bereits mehrfach zu Änderungen aufgefordert und ein Vertragsverletzungsverfahren sowie ein Beihilferechtverfahren mit der Androhung von Strafen angestrengt. Als letzte Frist hatte die EU-Kommission nun den 31.12.2021 gesetzt. Ohne eine Änderung und dieser jetzt beschlossenen Einschränkung der Umsatzsteuerpauschalierung hätte die EU möglicherweise deutsche Landwirte dazu zwingen können, rückwirkend für zehn Jahre einen Teil der Umsatzsteuer zurückzahlen.

Wie wirkt sich nun die kommende Änderung beim Milchgeld für pauschalierende Betriebe aus? Als Beispiel soll ein bayerischer Durchschnittsbetrieb mit 40 Kühen, einer abgelieferten Milchmenge von 7.500 Kilogramm je Kuh, somit 300.000 Kilogramm Jahresanlieferung und einen Milchpreis ab Januar von 40 Cent/kg abgebildet werden. Beim bisherigen Pauschalierungssatz von 10,7 Prozent erhielt der Landwirt ein Bruttomilchgeld von 44,28 Cent/kg. Ab Januar wird sich dieses Milchgeld auf 43,80 Cent/kg reduzieren. Die Differenz liegt somit bei 0,48 Cent pro Kilogramm. Über die gesamte Jahresmilchmenge wird sich für den Beispielsbetrieb bei dem angenommenen Milchpreis von 40 Cent eine Mindereinnahme von 1.440 Euro ergeben.

Und damit nicht genug: Bekanntlich ist die Milch flüssig und wird auch über Landesgrenzen hinweg verarbeitet: In der Grenzregion Bayern und Österreich würde bei Verarbeitung der Milch an einem bayerischen Standort der pauschalierende bayerische Milcherzeuger, bei angenommenen 40 Cent, eben brutto 43,80 Cent erhalten. Sein österreichischer Kollege bei einem derzeit geltenden Steuersatz von 13 Prozent aber 45,20 Cent. Dies ergibt bei der Bruttoauszahlung der gleichen Molkerei, mit derselben Verwertung der Milch, dann nicht zu vernachlässigende 1,4 Cent pro Kilogramm Milch.

 

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