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Milch ist Milch, Wurst nicht immer Wurst

Die Bezeichnung "Milch" ist jetzt noch enger gefasst. Dagegen dürfen die Bezeichnung "Wurst" oder "Burger" auch Produkte tragen, in denen kein Fleisch (Amtssprache: "Zum Verzehr geeignete Teile von Tieren") enthalten ist. Das ist das Ergebnis der Beratungen im EU-Parlament, das sich vergangene Woche mit dem auch vom Landwirtschaftsausschuss des Parlamentes unterstützten Antrag zu befassen hatte, dass die Vermarktung von Fleischersatzprodukten unter den Begriffen wie "Veggie-Burger", "vegane Wurst" oder "vegetarische Frikadellen" verboten werden solle.

Welche Auswirkungen diese Entscheidung haben wird, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich sollte jeder Mensch essen und essen dürfen, was ihm gerade beliebt. Sorgen muss man sich allerdings machen, wenn man berücksichtigt, wie leicht sich doch nicht wenige Verbraucher täuschen lassen. Wer also im Supermarkt auf der Suche nach Fleisch ist, könnte im Kühlregal leicht danebengreifen, wenn neben den Großbuchstaben "Wurst" die Kleinbuchstaben "auf pflanzlicher Basis" übersehen werden. Man wird abwarten, inwieweit solche akzeptierten Auslobungen und Deklarationen die Verbraucherschützer auf den Plan rufen und derartige Produkte als Kandidaten für den "Goldenen Windbeutel" für Verbrauchertäuschung taugen. Wer bereits - wie jüngst beim Schnittkäse "Grünländer" - bei "Freilaufkühen" falsche Vorstellungen hat, droht auch an der Einordnung einer "veganen Wurst" zu scheitern.

Weiter eingeschränkt werden soll dagegen erfreulicherweise die Vermarktung von so genannten Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse. Bereits 2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Produkte auf rein pflanzlicher Basis nicht als "Sojamilch", "Hafermilch" oder "Pflanzenkäse" bezeichnet und als solche verkauft werden dürfen. Umso mehr ist zu kritisieren, dass auch in der Fachpresse derartige Begriffe noch gehäuft verwendet werden (dürfen). Ausgeweitet werden soll nun das Verbot aus 2017 auf die Zusatzbezeichnungen wie "-geschmack" oder "-ersatz".

Ausgenommen von diesem Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte sind dagegen wohl gängige Begriffe, wie Erdnussbutter oder Kokosmilch. Und dass - bei aller Sorge um den Verbraucher und seinem Schutz - kein Mensch auf den Gedanken kommt, die Scheuermilch als Milchgetränk einzustufen, bleibt bei aller menschlichen Unwägbarkeit stark zu hoffen.

 

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