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Landesbund für Vogelschutz: Kombihaltung nur mit Herdenschutz?

Seit mehr als 100 Tagen geistert nun schon eine Fassung zur Änderung des Tierschutzgesetzes durch die Lande. Der Inhalt ist für die bayerische Milchwirtschaft bedeutungs- und folgenschwer, würde dies doch für einen erheblichen Teil der bayerischen Milcherzeugerbetriebe nicht nur keine Perspektive, sondern schlichtweg das Aus bedeuten. Nach wie vor liegt aber noch kein offiziell veröffentlichter Referentenentwurf vor. Nach Aussagen von Staatssekretärin Silvia Bender bei der Konferenz des BMEL zur Zukunft der Milchviehhaltung Mitte dieser Woche wird derzeit noch innerhalb der Koalition über Details des Referentenentwurfes gerungen.
Das politische Aus für die ganzjährige Anbindehaltung scheint wohl unumkehrbar, ab welchem Zeitpunkt auch immer. Die Kombinationshaltung soll nach der inoffiziellen Fassung aber weiterhin möglich sein. Allerdings mit Einschränkungen nach der Größe der Betriebe, nur in Verbindung mit Weide und mit entsprechenden Bewegungsmöglichkeiten außerhalb der Weidesaison. Insgesamt liegen die bekannt gewordenen Vorschläge zur Kombihaltung sehr nahe an den Vorgaben, wie sie bei Öko-Betrieben bereits umgesetzt werden müssen. Sie entsprechen aber nicht der Definition, wie sie die Milchbranche auch mit dem Lebensmittelhandel abgestimmt hat und Eingang in die Kriterien für die Beschreibung der Haltungsformstufe 2 gefunden hat.
Unterstützung für die dauerhafte Etablierung einer praktikablen Form der Kombihaltung ist gerade für die süddeutschen Milchviehbetriebe höchst willkommen. Allerdings sind manche Solidaradressen zwar oft gut gemeint, aber nicht wirklich hilfreich. So hat sich auch der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. in einem Schreiben an Bundesminister Cem Ozdemir gewandt mit der Bitte um Beibehaltung der Kombihaltung. Vor allem für die Nutzung des Grünlandes in den Alpen- und Mittelgebirgsregionen, da "dort eine ganzjährige Weidehaltung aufgrund des Klimas nicht möglich sei" und somit die Tiere im Winter ins Tal gebracht werden müssten! Völlig unerwähnt bleibt vom LBV aber, dass nach jetziger Vorlage die Kombihaltung nur an den Betriebsleiter, nicht aber an den Betrieb gekoppelt werden soll, was unweigerlich ein Ende der Kombihaltung beim Generationswechsel bedeuten würde. Dass sich die Verbandsspitze des BDM e.V. ausdrücklich beim LBV für seine Initiative bedankt hat, zeigt, dass auch in Fach- und Praktikerkreisen die offensichtlichen Fußangeln beim Tierschutzgesetz noch nicht vollumfänglich durchdacht sind.
Und welche Folgen die LBV-Initiative haben könnte, zeigt deren Reaktion Mitte August, als von den Medien über vermehrte Übergriffe der Eichstätter Wölfe auf Nutztiere berichtet wurde. Hier war der LBV schnell bei der Hand mit der Einschätzung, dass Damwild und Schafherden nur unzureichend gegen Wolfsangriffe geschützt gewesen seien. Heißt: Kombihaltung bei Milchvieh nur in Verbindung mit Herdenschutz? Das dürfte aber auch nicht wirklich das sein. was sich die Milchviehhalter von einem modifizierten Tierschutzgesetz mit einer "zukunftsfesten" und praktikablen Kombihaltung erwarten!

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