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Kombinationshaltung in Österreich

Das Thema Anbindehaltung treibt im Moment das Rinderland Bayern und hier etwa die Hälfte der bayerischen Milcherzeuger um: Bekanntlich halten etwa 50 Prozent unserer bayerischen Milcherzeuger ihre Milchkühe noch in Anbindehaltung, ein großer Teil davon auch ganzjährig.

Der Druck von Gesellschaft, Lebensmitteleinzelhandel und folglich auch seitens der Molkereien nimmt ständig zu. Der Vorstoß der grünen hessischen Landwirtschaftsministerin Priska Hinz, im Bundesrat 2016, die Anbindehaltung auslaufen zu lassen, wurde vom damaligen Bundesminister Schmidt abgelehnt. Die Politik hat gemerkt, dass dies ein Frontalangriff auf eigentlich hochakzeptierte kleinere Milchviehbetriebe wäre und zu einem nicht vorhersehbaren Strukturbruch führen würde. Doch Politik und Gesetz ist die eine Seite, der Markt und leider auch der Mainstream haben ihre eigene Dynamik entwickelt. Auch wenn dies jahrzehntelang immer Bestreben der Tierhalter und natürlich auch der Milchviehhalter war, ihre Nutztiere bestmöglich zu halten, wird es ohne eine erkennbare Weiterentwicklung eine eher schwierige Diskussion in dieser Frage geben.

Auf der Suche nach Verbündete und Vorbilder wandert der Blick der bayerischen Milcherzeuger automatisch ins Nachbarland Österreich, wo man nicht nur annähernd die gleiche Sprache spricht, sondern die Strukturen in der Milchviehhaltung sogar noch kleinteiliger sind als hierzulande in Bayern. Genaue Zahlen, wie viele Tiere noch in dauernder Anbindehaltung gehalten werden liegen auch dort nicht vor. Man beruft sich im Wesentlichen auf Erhebungen der Molkereien, während in Bayern neben Umfragen der Molkereiseite die Informationen des LKV aus den Daten der Milchleistungsprüfung (MLP) als Messgröße herhalten müssen.

Wie ist nun der Stand im Nachbarland Österreich? Laut den Bestimmungen des 2017 novellierten Tierschutzgesetzes ist die Anbindehaltung erlaubt, wenn Rindern zumindest an 90 Tagen im Jahr freie Bewegungsmöglichkeit gewährt wird, sei es mit Weidegang, Auslauf oder zeitweiser Haltung in Freilaufbuchten. Werden diese 90 Tage nicht erreicht, wird dies als dauernde Anbindehaltung gewertet - und diese ist in Österreich schon verboten. Es gibt aber noch eine ganze Reihe von Ausnahmen vom Verbot der Anbindehaltung (z. B. das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weide- und Auslaufflächen, das Vorliegen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Beschränkungen oder "Sicherheitsaspekte" bei Mensch und Tier. Und zu beachten ist: Wenn ein Betrieb Rinder in dauernder Anbindehaltung hat, muss er dies bis spätestens 31. Dezember 2019 an seine Bezirksverwaltungsbehörde melden.

Neben den gesetzlichen Vorgaben gibt es aber auch bereits erkennbare Initiativen des Marktes - und der hat bekanntlich seine eigenen Gesetze! So hat die Milchgenossenschaft Niederösterreich (MGN), deren Milch komplett von der NÖM AG verarbeitet wird, bereits im letzten Jahr beschlossen, ab 1. Januar 2020 keine Milch aus dauernder Anbindehaltung mehr anzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt muss den Milchkühen an mindestens 120 Tagen im Jahr Auslauf oder Weide gewährt werden. In Zahlen ausgedrückt: Von knapp 2.500 Milcherzeugern der MGN halten etwa 700 (= 30 Prozent) ihre Tiere noch in dauernder Anbindehaltung, mit etwa 10 Prozent der Milchmenge. Und 750 haben bereits die definierte Kombihaltung vorzuweisen, der Rest der Tiere ist bereits im Laufstall.

Bei der mit Abstand größten Molkerei Österreichs, der Berglandmilch, orientiert man sich weitgehend an den gesetzlichen Vorgaben. Allerdings wurde vor kurzem beschlossen, ab 1. Juli 2019, in einem Dreistufen-Modell einen Tierwohlbonus einzuführen, bei dem es Zuschläge für Laufstall und Auslauf gibt. Während es für die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards keinen Zuschlag gibt, wird in Stufe 1 mit 120 Tagen Auslauf/Weide/Alpung ein Zuschlag von 0,2 Cent bezahlt, 0,5 Cent gibt es für die Haltung im Laufstall ohne Auslauf oder bei Kombihaltung mit ganzjährigem Auslauf/Weide/Alpung. Und 1 Cent mehr gibt es in Stufe 3 mit Laufstallhaltung und ganzjährigem Auslauf oder Laufstall mit mindestens 120 Tagen Weidehaltung/Alpung. Knapp die Hälfte der Berglandmilch-Lieferanten, zu denen auch die Milcherzeuger aus dem bayerischen Gebiet der ehemaligen Karpfhamer Molkerei in Rotthalmünster gehören, haben bereits einen Laufstall, von denen 70 Prozent der Milch stammt.

Bei der Salzburgmilch wurde bereits im vergangenen Jahr mit einer "Tiergesundheitsinitiative" das Ende der dauernden Anbindehaltung eingeläutet und die Laufstall- oder Kombinationshaltung mit mindestens 120 Tagen Auslauf vorgeschrieben. Den Informationen zufolge gibt es bei der Salzburgmilch nur noch eine überschaubare Handvoll Betriebe mit dauernder Anbindehaltung. Und auch bei der Gmundner Molkerei richtet man sich ebenfalls weitgehend nach den gesetzlichen Vorgaben. Eigene "Marktbestimmungen" sind derzeit nicht vorgesehen, außer bei definierten Programmen mit dem Lebensmitteleinzelhandel, bei denen ausschließlich die Laufstallhaltung zugelassen ist. Aber bei der Gmundner Molkerei stammen bereits drei Viertel der Milch aus Laufstallhaltung, der überwiegende Rest aus der definierten Kombinationshaltung.

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