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Kombihaltung: Meinungsvielfalt trotz klarer Definition

Mehr als zwei Jahre ist es mittlerweile her, dass die bayerischen Verbände der Land- und Milchwirtschaft die Definition der Kombinationshaltung als Weiterentwicklung aus der hierzulande noch weit verbreiteten ganzjährigen Anbindehaltung auf den Weg gebracht haben. Dies geschah auch mit Unterstützung des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Forsten. Seitdem ist in diesem vor allem von den Marktakteuren des Lebensmitteleinzelhandels mit einer gewaltigen Dynamik versehenen Prozess einiges passiert. Die Kombihaltung aber ist geblieben, hat sich - wenn auch in leicht modifizierter Form - in der Wertschöpfungskette Milch sogar bis zur Stufe Lebensmitteleinzelhandel etabliert und wird auch Eingang finden in die Kriterien von QM+ und ITW Rindfleisch. Trotzdem werden immer noch und immer wieder kreative Auslegungen kommuniziert, die bei den betroffenen Milchviehhaltern größte Verunsicherung auslösen.

In dieser Woche hat sich Bayerns Staatsministerin Michaela Kaniber in einem Bericht der Allgäuer Zeitung zum Thema Kombihaltung geäußert. Mit folgenden Aussagen wird Ministerin Kaniber zitiert:

  • Sie wolle Anbindeställe mit Weidegang weiter unterstützen.
  • Sie wolle sich für kleinere Betriebe mit Anbindehaltung stark machen.
  • Diese (Betriebe) sollen weiterhin eine Kombihaltung mit Weidegang im Sommer bieten können.
  • Dies sei ein Sonderweg im Bund.

Dem steht die auf Initiative der BBV-Gruppe auf bundesdeutscher Ebene zwischen allen Marktakteuren abgestimmte Definition der Kombihaltung gegenüber, die auch Eingang in die Kriterien von QM+ und ITW Rind sowie in die Haltungsformstufe 2 finden wird:

  • Bewegung an mindestens 120 Tagen, 2 Stunden täglich
  • Bewegung umfasst Weide, Laufhof, Abkalbe- und Trockensteherbucht
  • Mindestens 4,5 m²/Tier in der Bewegungsfläche
  • Mindestgröße der Bewegungsfläche 16 m² zusammenhängend
  • Eingestreuter Fress- und Liegebereich (Tiefstreu, Stroh- oder Sägemehl)

Deswegen sei an dieser Stelle nochmals betont:

  • "Bewegung" heißt eben nicht nur Weidegang im Sommer, sondern jede Art von Bewegung laut obiger Definition! In vielen Gebieten Bayerns ist Weidehaltung nicht möglich!
  • "Kombihaltung" sollte auch nicht als Übergangslösung bezeichnet werden, was nach der Regierungserklärung der Ministerin im Mai diesen Jahres zu lange als solche kommuniziert wurde!
  •  "Kombihaltung" ist auch kein "bayerischer Sonderweg im Bund": Es ist eine Vereinbarung auf Bundesebene und somit der letztlich entscheidenden Marktakteure!
  • Kritisch sind auch die Aussagen von  Hubert Heigl, Präsident von Naturland und Vorsitzender der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ) zu sehen, der bereits mehrmals von einer "Öko-Kombinationshaltung" gesprochen hat.

Im Sinne der Milcherzeuger in ganz Bayern, unabhängig von Region oder Bewirtschaftungsform, vor allem aber im Sinne der betroffenen Milcherzeuger mit ganzjähriger Anbindehaltung, die Überlegungen zwecks einer Weiterentwicklung des Betriebes anstellen, wäre es äußerst wünschenswert, wenn sich auch die politischen Akteure an die von den Marktakteuren getroffene Vereinbarung halten würden. Aber auch auf Ebene der Erzeuger wäre etwas weniger "Diversität" bezüglich Definitionen zum Begriff Kombihaltung sicherlich sehr zielführend!

 

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