Mitte dieser Woche wurde der Verband der Milcherzeuger Bayern e.V. (VMB) vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur anstehenden Erweiterung der Zuständigkeit der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) auf größere Rinder- und Schweinebetriebe in Kenntnis gesetzt. Die Zuständigkeit für die großen Rinderbetriebe wechselt zum 1. Mai dieses Jahres von den Veterinärämtern an die KBLV.
Rückblende: Wegen der Vorgänge rund um die Firma "Bayern-Ei" im Jahr 2015, mit einem von niederbayerischen Standorten der Firma ausgehenden länderübergreifenden Salmonellenausbruch, wurde die KBLV ins Leben gerufen. Sie nahm am 1. Januar 2018 ihre Arbeit mit insgesamt 90 Mitarbeitern auf, Dienstsitze waren Erding und Kulmbach. Seitdem war die KBLV für die Überwachung von derzeit 591 "komplexen" Lebensmittelbetrieben zuständig, z. B. von großen Geflügelhaltern wie der Bayern-Ei, deren Prozess in dieser Woche übrigens mit einer Bewährungsstrafe gegen den früheren Geschäftsführer Stefan Pohlmann zu Ende gegangen ist. Darüber hinaus kontrolliert das KBLV seitdem aber auch Schlachthöfe, Großmetzgereien, Molkereien, Bäckereien und Getreidemühlen - und hatte damit die Verantwortung von den an den Landratsämtern angesiedelten Veterinärämtern übernommen.
Seit den Vorfällen in einigen größeren Milchviehbetrieben im vergangenen Jahr im Unterallgäu, aber auch auf einigen Schweine haltenden Betrieben, wurden die Veterinärkontrollen bei diesen Betrieben zum Politikum. Folge einer Reihe von derzeit zum Teil noch gar nicht abgeschlossenen Verfahren wegen des Vorwurfes von Vergehen gegen das Tierschutzgesetz war eine Ausweitung der Tätigkeit auf größere Rinder- und Schweinebetriebe. Wie bei den Geflügelbetrieben wird auch bei diesen Betrieben zur Festlegung der Betriebsgröße auf die bewährte Definition von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) zurückgegriffen. Das sind im Bereich Rind Betriebe bzw. "Anlagen" ab 600 Milchkuhplätzen, ab 600 Mastbullenplätzen oder 500 Kälbermastplätzen. Beim Schwein liegen die Linien bei 2000 (Mastschweine), 6000 (Ferkel) oder 750 (Zuchtsauen) Plätzen - oder mehr.
Wie das Umweltministerium mitgeteilt hat, sollen dabei geteilte Zuständigkeiten zwischen KBLV und Kreisverwaltungsbehörden vermieden werden. Daher sollen alle Betriebe bzw. Betriebsteile der Rinder- und auch der Schweinebetriebe, die mit der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage zusammenhängen oder in direkter Verbindung stehen, an die KBLV übergehen. Während wie schon erwähnt der Übergang der derzeit etwa 15 bayerischen Rinderbetriebe mit besagter Größe bereits zum 1. Mai erfolgen wird, wird dies im Bereich Schwein erst zum 1. Dezember diesen Jahres realisiert werden können. Zur Umsetzung ist zudem noch eine Änderung der Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz (GesVSV) notwendig. Dabei ist eine Beteiligung der Verbände in Kürze vorgesehen. Noch nichts bekannt ist übrigens auch darüber, ob durch diese Erweiterung der Zuständigkeit der KBLV zu den bisherigen Standorten Erding und Kulmbach weitere hinzukommen.