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Haltungsform: Tierwohlbonus und Kennzeichnung bald auch in Österreich

Die Einführung der Haltungsformkennzeichnung für Milch und Milchprodukte durch den  Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland im Laufe des Jahres 2022 macht auch vor Landesgrenzen nicht Halt. Gerade mit Blick auf das "Einstiegsprodukt" in Deutschland, den Eigenmarken des Handels für das Segment Konsummilch, kann das Nachbarland gar nicht länger außen vor bleiben. Denn von namhaften Verarbeitern wie der Berglandmilch eGen, der SalzburgMilch GmbH und der Gmundener Molkerei eGen (die letzteren beiden streben bekanntlich eine Fusion an) ist im süddeutschen Raum in nicht unerheblichen Maße Konsummilch im deutschen Lebensmitteleinzelhandel gelistet, vor allem bei Rewe/Penny, Edeka und bei H-Milch auch noch bei Aldi. Deswegen hat die ITW auch bereits seine Fühler nach Österreich ausgestreckt, eine Umsetzung der Haltungsform soll dem Vernehmen nach im Laufe dieses Kalenderjahres noch erfolgen, um spätestens zum 1. Januar 2023 Konsummilchen mit den entsprechenden Anforderungen den den deutschen Handel liefern zu können. So wird die Mehrzahl der knapp 24.000 österreichischen Milchbauern mit den gleichen Fragen und Forderungen konfrontiert werden, die seit geraumer Zeit auch in Deutschland und in Bayern an der Tagesordnung sind..
Erste Molkereien beginnen nun bereits mit der Einführung von Tierwohlprogrammen: So startet der mit etwa 1,3 Mio. t von 10.000 Milchverarbeitern größte Milchverarbeiter Österreich, die genossenschaftliche Berglandmilch eGen, zum 1. Mai 2022 mit der Einführung eines Tierwohlbonus, der sich - zumindest fast - an bereits in Bayern bekannte Varianten anlehnt. 
Und so soll dieser gemäß einer jüngst erfolgten Aussendung an die Milcherzeuger aussehen:

  Zuschlags-/Abschlagshöhe   Haltungsform
Stufe 0: - 1,0 Cent netto/kg Rohmilch Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards - Anbindehaltung
Stufe 1:  + 0,2 Cent netto/kg Rohmilch Kombinationshaltung mit mind. 120 Tagen Auslauf/Weide/Alpung
Stufe 2: + 0,5 Cent netto/kg Rohmilch Laufstall  ohne Auslauf oder Kombinationshaltung mit täglichen Auslauf/Weide/Alpung
Stufe 3:  + 1,6 Cent netto/kg Rohmilch  Laufstall mit täglichen Auslauf oder Laufstall mit mind. 120 Tagen Weidehaltung/Alpung


Interessierte Milcherzeuger können bzw. müssen sich aktiv für die Stufen 1 mit 3 anmelden. Wer keine Rückmeldung vornimmt, wird "automatisch" in Stufe 0 eingestuft - und muss den Abzug von 1,0 Cent/kg akzeptieren. Eine Nichteinhaltung der Kriterien der selbstgewählten Bonusstufe führt zu einem Ausschluss aus dem Tierwohlbonusprogramm für die Dauer von zwei Jahren und zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Bonuszahlungen. Die Kontrolle zur Einhaltung der Kriterien der selbstgewählten Bonusstufe erfolgt im Rahmen bestehender Hofkontrollen durch eine akkreditierte Kontrollstelle bzw. durch Kontrollen der Lieferantenbetreuer von Berglandmilch.
Was bedeutet Auslauf? Hier gilt eine nicht überdachte Fläche im Freien, welche den laktierenden Tieren einen jederzeitigen Außenklimakontakt (Luft, Licht, auch Niederschläge) ermöglicht. Aktuell beträgt die empfohlene Mindestgröße des Auslaufes 2 m2 je GVE. Für die Neuerrichtung von Auslaufflächen werden bereits mindestens 3 m2 je GVE empfohlen, um z.B. für die ITW-Vorgaben gerüstet zu sein. Und für die biologische Wirtschaftsweise wird explizit auf die Vorgabe von 4,5 m2 pro GVE hingewiesen.

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