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VMB(c)Tierwohl-Karrer

Ganzjährige Anbindehaltung Österreich: Die Einschläge kommen näher!

Am heutigen Freitag wird im Plenum des Bundesrates über die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entschieden. Auf Antrag Hessens steht auch wieder das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung zur Abstimmung, was vor allem für Bayern dramatische Konsequenzen in der Rinder- und Milchviehhaltung bedeuten würde. Verwunderlich auch deswegen dieser neuerliche politische Vorstoß, weil die bayerische Milchbranche mit dem Modell der Kombihaltung einen gangbaren Weg für eine sinnvolle und zielführende Weiterentwicklung aufgezeigt hat. Es ist zu hoffen, dass nach den verschiedenen Stürmen der letzten Woche (Sturmtief "Sabine", Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen mit "stürmischen" Reaktionen) dieser Sturm an der bayerischen Rinderhaltung nochmals vorbeiziehen möge.

Aber auch vom Markt her kommen die Einschläge gegen die ganzjährige Anbindehaltung näher. Im Nachbarland Österreich, mit vergleichbaren und zum Teil noch kleineren Strukturen, werden in dieser Frage auch von den bäuerlichen Gremien konsequent Nägel mit Köpfen gemacht. Einerseits um den überall gleichermaßen gestellten Anforderungen an das Tierwohl Rechnung zu tragen, andererseits aber auch bäuerliche Existenzen (hoffentlich) mit einer längerfristigen Perspektive auszustatten: So ist seit 1. Januar 2020 für alle Milcherzeuger des niederösterreichischen Molkereiunternehmens NÖM die ganzjährige Anbindehaltung ausnahmslos verboten. Nach Angaben des Unternehmens halten jetzt alle Milcherzeuger ihre Kühe in Laufställen oder in Kombinationshaltung mit mindestens 120 Tagen Auslauf bzw. Bewegung. Damit liegt man bei der Kombihaltung sogar deutlich über der derzeitigen gesetzlichen Vorgabe von 90 Tagen. Als Hintergrund muss man dabei wissen, dass die etwa noch 2.800 Milchbauern, die ihre Milch über die bäuerlich geführte Milchgenossenschaft Niederösterreich (MGN) an die NÖM vermarkten, nur durchschnittlich 20 Milchkühe im Stall stehen haben. An der unabdingbaren Notwendigkeit, dass auch in Zukunft die Kombihaltung Voraussetzung für ein Weiterbestehen der meisten kleineren Betriebe sein wird, lassen die Verantwortlichen keinen Zweifel. Nicht jeder kleinere Betrieb ist aus den verschiedensten Gründen auch künftig in der Lage, für seine Kühe in einen Laufstall zu investieren. Andererseits sahen die Verantwortlichen dort bereits jetzt keine  Möglichkeit mehr, noch länger oder mit Ausnahmen die Milch aus ganzjähriger Anbindehaltung am Markt zu platzieren.

Wie gesagt: Die Einschläge aus dem vergleichbaren Marktumfeld kommen leider näher, auch in Bayern werden sich mehr Betriebe als bisher intensive Gedanken über gangbare Wege Richtung Kombihaltung machen müssen.

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