Menü

 

 

News

(c)VMB

Foodwatch vs. Hochland: Bewegung und "Freilauf" muss nicht Weide sein!

Vor wenigen Monaten hatten wir über die Prämierung der bekannten Schnittkäsemarke "Grünländer" der Molkerei Hochland mit dem Publikumspreis "Goldener Windbeutel" durch die Verbraucherorganisation "Foodwatch" berichtet. Hintergrund war die vermeintlich Verbraucher täuschende Verwendung des Begriffes "Freilaufkühe" als Aufdruck auf der Käseverpackung.

Hier geht es zu unserem Beitrag vom 02. Oktober 2020

Der VMB hat damals unter anderem kommentiert, dass "Schnittkäse in Stücken" oder Bayerns bekanntestes Fastfood, Leberkäse, weitaus mehr Verbrauchertäuschung sein könnten als der sich selbst erklärende Begriff "Freilaufkühe": Also Kühe, die frei laufen können! Die Verbrauchertäuschung wurde damals vor allem damit begründet, dass der repräsentativ befragten Verbraucherschaft damit eine Weidehaltung suggeriert werden könnte. Jetzt geht der Streit in die nächste Runde: Foodwatch droht gegen das Landratsamt Lindau zu klagen, das - wie auch das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) - als zuständige Behörde eben in dieser Auslobung keine Verbrauchertäuschung erkennen kann.

Warum meldet sich in dieser Causa nun der VMB nochmals zu Wort? Keinesfalls, um der privat geführten Molkerei Hochland als "Pflichtverteidiger" zur Seite zu springen. Hier geht es in Konsequenz vor allem um die Interessen der Milcherzeuger und deren Perspektive, wie sie in Zukunft ihre Milchkühe gesellschaftlich akzeptiert halten dürfen. Und ob die gesellschaftliche Meinung (oder deren "Glaube"?) mit der einer Verbraucherorganisation wirklich vereinbar ist, darf in Fällen wie diesen zumindest bezweifelt werden. Ganz davon abgesehen ist auch der VMB der Ansicht, dass die Auslobung "Milch von Freilaufkühen" und diese Formulierung mit einem deutlich sichtbaren Stern * versehen auf der Rückseite der Verpackung nochmals eindeutig erläutert ist: "Die Milch für den Schnittkäse stammt von Kühen, die sich frei im Stall bewegen können". Von Weide auch in der Erläuterung keine Spur: deswegen wird auch keine vermeintliche "Weideidylle" vorgetäuscht! Dass allerdings 76 Prozent der befragten Verbraucher sich getäuscht fühlen und 46 Prozent den Weidegang hinter den "Freilaufkühen" vermuten, kann auch als persönliche Fehleinschätzung und immer größer werdende Distanz zur praktischen Milchviehhaltung gedeutet werden.

Warum aber auch der VMB ein Interesse hat, dass Foodwatch mit seiner angedrohten Klage gegen das Landratsamt Lindau keinen Erfolg haben wird: Bei dem in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Bauernverband und den Molkereiverbänden von milch.bayern gemeinsam konzipierten Konzept der "Kombihaltung", als Alternative und Weiterentwicklung der ganzjährigen Anbindehaltung, wurde vereinbart, den Kühen mit der "Kombihaltung" nach definierten Kriterien mehr "Bewegung" zu verschaffen. Bewegung kann im Laufstall, im Laufhof - und auch auf der Weide ermöglicht werden. Dass auch auf fachlicher Ebene bzw. im Kreis der Wertschöpfungskette Milch oft sehr einseitig das Wort "Weidehaltung" als Bewegungsmöglichkeit in den Raum geworfen wird, macht eine konsequente und differenzierte Betrachtungsweise einer Tierwohl fördernden Form der Bewegung so bedeutsam. Allein deswegen darf Foodwatch mit seinem Vorstoß nicht Recht bekommen, zum Schutz der Kombinationshalter, aber auch der Laufstallhalter!

Zurück zur Listenansicht

Geschäftsstelle München
Geschäftsstelle Schwaben