Der MKS-Ausbruch bei einer Herde Wasserbüffel am 10. Januar diesen Jahres in Brandenburg ist weitgehend schadlos überstanden, Deutschland wieder amtlich "MKS-frei", auch dank einer sehr guten Arbeit aller Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft. Dagegen machen die MKS-Ausbrüche der vergangenen Monate in Ungarn und der Slowakei immer noch große Sorgen, auch wenn seit dem 11. und bisher letzten Ausbruch am 17. April in Ungarn kein weiterer Fall mehr hinzugekommen ist.
Trotzdem wird das Thema "Seuchen" die Tierhalter noch länger beschäftigen, sogar beschäftigen müssen. Das gilt für die ständig zu optimierenden Maßnahmen der Biosicherheit genauso wie die nicht selten existenzielle Frage, wie der eigene Betrieb finanziell abgesichert ist. Leider ist auch in letzterem Bereich die notwendige "Sensibilisierung" noch nicht ausreichend genug durchgedrungen, wie zwei jüngste Tbc-Fälle im westlichen Teil Bayerns gezeigt haben. Die betroffenen Betriebe haben weder in den Bayerischen Milchförderungsfonds eingezahlt und hätten somit Anspruch auf Unterstützung aus dem MKS-Hilfsfonds Plus noch haben diese eine private Ertragsschadenausfallversicherung abgeschlossen! Traurig und tragisch gleichermaßen!
Dass es gerade in Bayern viele Optionen zur Hilfe gibt, wird seit längerem über viele Kanäle ausreichend kommuniziert, muss aber leider noch intensiviert werden, weil diese Informationen trotz der aktuell großen Bedrohungslage noch nicht flächendeckend realisiert worden zu sein scheint. Bekanntlich hat die bayerische Milchwirtschaft vor mehr als 25 Jahren in einer gemeinsamen Aktion aus Landespolitik und Milchwirtschaft den MKS-Hilfsfonds gegründet, in dem ebenso hinlänglich bekannt 31 Mio Euro zur Verfügung stehen. Gemäß den damals festgelegten Grundsätzen gewährt der MKS-Hilfsfonds beim Ausbruch von MKS für Milcherzeugerbetriebe im Sperr- und Beobachtungsgebiet, die aufgrund behördlicher Anordnung gesperrt werden, bei einer Mindestsperre von 14 Tagen maximal folgende Mittel: Einen Zuschuss für den 8. bis 50 Tag der Sperre und dabei 80 Prozent des Nettomilchgeldes, das sich aus dem Durchschnittsmenge (inkl. Qualität) aus den letzten 3 Monaten vor der Sperre errechnet.
Dass die Höhe der Mittel an die Milcherzeuger insgesamt in allen MKS-Fällen auf das jeweils vorhandene Fondsvermögen begrenzt ist, ruft immer wider Kritiker auf den Plan, die von einer nicht ausreichenden Absicherung sprechen. Das war übrigens auch von Anfang weder Ziel noch erfolgte eine solche Kommunikation. Vielmehr sollte mit dem vorhandenen Vermögen für eine schnelle Liquidität auf den betroffenen Betrieben gesorgt werden, bevor gerade bei der höchst aggressiven und finanziell unkalkulierbaren MKS eine finanzielle Unterstützung der Politik folgen muss.
Wie richtig dieser Ansatz war und ist, hat sich vor wenigen Tagen wieder gezeigt, als seitens der Europäischen Kommission Hilfen in Höhe von 8 Mio. Euro für die wenigen in Brandenburg von MKS-Einschränkungen betroffenen Betrieben zur Verfügung gestellt wurden, nachdem zuvor das Land Brandenburg seinen notwendigen Finanzierungsbeitrag zugesagt hatte. Wer die Info im Detail nachlesen möchte, sei auf die Seite des (bisherigen) Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verwiesen (https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2025/250429-mks.html).
An dieser Stelle geht nochmals an alle Tier- und hier vor allem an alle Milchviehhalter der dringende Appell, sich seine ihm zustehenden Unterstützungsmöglichkeiten "für den Fall der Fälle" genau anzusehen und sich klarzumachen, welche Leistungen von der Tierseuchenkasse und aus den bayerischen Solidarfonds zu erwarten sind. Und ob möglicherweise eine ergänzende Ertragsschadenversicherung abzuschließen ist, die betriebsindividuell durchaus Sinn machen kann, aber für die Einzahler in den Bayerischen Milchförderungsfonds mit erklecklichen Rabatten und vergünstigen (Stichwort: Übernahme eines erhöhten Selbstbehaltes) versehen ist. Es scheint bei vielen Verantwortlichen noch nicht ausreichend angekommen zu sein, welche Varianten der Absicherung es tatsächlich gibt, die aber selbständig auf den Einzelbetrieb heruntergebrochen werden müssen. Deshalb sei nochmals auf die ausführlichen, aber eben auch verständlich dargestellten Informationen verwiesen https://www.milcherzeugerverband-bayern.de/mff