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Coronavirus: Verlängerung der Karenzzeit bei QM-Milch Audits

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Märkte weiter fest im Griff. Lockerungen der seit Wochen bestehenden Beschränkungen werden von politischer Seite nur langsam und sehr verantwortungsvoll genehmigt. Genauso verantwortungsvoll und flexibel gehen die Verantwortlichen von QM-Milch e.V. mit den weiterhin durchzuführenden und durchgeführten Audits von QM-Milch um. Der VMB als zuständige Regionalstelle QM-Milch Bayern hat auf dieser Website bereits am 20. März über die Handhabung der Durchführung von QM-Milch Audits in der Zeit von Corona informiert. Es wurde unter anderem auf Regelungen hingewiesen, die der aktuelle Standard 2020 den Zertifizierungsstellen bereits bietet. So kann durch die Nutzung der festgelegten Karenzzeit bei den Folgeaudits eine gewisse Flexibilität gewährt werden, wenn es die äußeren Umstände, wie jetzt eben die Zeiten von Corona notwendig, erscheinen lassen.

Im aktuellen Standard heißt es, dass Termine für Folgeaudits auf drei Monate vor Ablauf der Zertifikatslaufzeit oder drei Monate (Karenzzeit) nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit festgelegt werden können (siehe im QM-Milch-Standard 2020 Punkt 7 "Vergabe von Zertifikaten“). Dem Vernehmen nach nutzen die meisten Zertifizierungsstellen auch in Bayern bereits diese Möglichkeit. Unter Beobachtung der Entwicklung der Pandemie hat der Standardgeber QM-Milch e.V. vor wenigen Tagen in Abstimmung mit den Regionalstellen entschieden, dass ab sofort und bis auf Weiteres die im QM-Milch-Standard 2020 zugrunde gelegte Karenzzeit um zwei Monate auf insgesamt fünf Monate nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit verlängert wird. Eine schriftliche Antragstellung des Milcherzeugers muss dafür nicht vorliegen. Der folgende Gültigkeitszeitraum des neuen Zertifikats wird ab dem Ablaufdatum der vorherigen Zertifikatslaufzeit berechnet. Dagegen haben Sonderkontrollen auch aktuell aufgrund ihrer Dringlichkeit eine hohe Priorität und sind zeitnah durchzuführen.

Ein Blick in die Zukunft: Auch bei den Audits für QM-Milch müssen die Verantwortlichen weiter "auf Sicht fahren" und infolge der politischen Entscheidungen das weitere Geschehen abwarten und beobachten. Die weitere Entwicklung wird aber genau verfolgt und abgewogen, so dass auch die jetzt getroffene Sonderregelung ggfs. neu bewertet und angepasst wird. Neben unserer Flexibilität bitten wir aber auch sowohl unsere Milcherzeuger bzw. deren familiäres Umfeld wie auch die Auditoren von den Zertifizierungsstellen bei der Durchführung der Audits die hohen Anforderungen an die zu ergreifenden Hygienemaßnahmen zu beachten.

Wir verweisen hier nochmals auf die bereits in der VMB-Meldung vom 20. März aufgeführten Maßnahmen (u.a. noch häufiger Hände waschen, alternative Form der Begrüßung, also kein Handschlag; Abstand halten, bekannt als "social distancing", vielleicht ab kommende Woche einen Mundschutz usw.) und darüber hinaus auf die Regeln des Robert Koch Instituts (https://www.rki.de).

 

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