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Blauzungenkrankheit: Impfaufruf an alle Milchviehhalter

Mitte der Woche fand eine weitere Sitzung des Beirates von milch.bayern e.V. statt. In diesem Beirat sind für die BBV-Gruppe VMB-Vorsitzender Wolfgang Scholz, 2. stellvertretender VMB-Vorsitzender Alfred Enderle und die Geschäftsführung vertreten.

Neben dem Hauptthema „Umgang mit dem Thema Kombinationshaltung in Bayern“ wurde auch die Blauzungenkrankheit thematisiert, denn ausgehend von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz treten immer neue Fälle der Blauzungenkrankheit auf, das Restriktionsgebiet hat auch bereits weite Teile von Bayern erfasst. Die Blauzunge wird zunehmend zum medialen Thema.

Auf Beschluss des Beirates von milch.bayern wird deshalb allen Milcherzeugern empfohlen, ihre Bestände gegen die beiden Serotypen 4 und 8 impfen zu lassen. Der Verein milch.bayern hat ihren Mitgliedsbetrieben eine Information zur Aufnahme in die nächste Milchpost bereitgestellt, deren Wortlaut der VMB an dieser Stelle ebenfalls veröffentlicht:

Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen zwar absolut ungefährlich, jedoch führt die Krankheit zu enormen wirtschaftlichen Auswirkungen und zu Einschränkungen im Tierverkehr. Deshalb wird empfohlen, die Rinder möglichst zeitnah impfen zu lassen. Zu beachten ist, dass es derzeit schon Wartezeiten durch Lieferengpässe beim Impfserum gibt.

Folgende Punkte sind zu beachten:

•  Ab einem Alter von drei Monaten sind Rinder impffähig.

•  Die Grundimmunisierung erfolgt nach Angaben des  Impfstoffherstellers. Erforderlich sind 2 Impfungen im Abstand von 3-4 Wochen mit Eintragung in die HIT Datenbank.

•  Nach Einhaltung einer Wartezeit von mindestens 60 Tagen nach Abschluss der Grundimmunisierung können die geimpften Tiere verbracht werden. Es gibt die Möglichkeit die Wartezeit zu verkürzen, wenn alternativ 35 Tage nach der Grundimmunisierung die Tiere mittels PCR negativ auf BTV untersucht wurden.

•  Eine Wiederholungsimpfung mit Eintragung in die HIT Datenbank ist jeweils innerhalb von einem Jahr durchzuführen.

•  Bei dem Verbringen von Tieren aus den Restriktionsgebieten wird folgender Unterschied zwischen Rindern (3 Monate bis erwachsen) und Kälbern gemacht:

Zucht- und Nutztieren aus Sperrzonen können mit gültigem Impfschutz gegen Blauzungenkrankheit in freie Gebiete im Inland verbracht werden.

Für die Vermarktung von Kälbern (Alter bis zu 90 Tagen) gilt:

1. Abgeschlossene Grundimmunisierung der Mutterkuh nach Angaben des Impfstoffherstellers mit Eintragung in der HIT-Datenbank (siehe oben) vier Wochen vor der Geburt des Kalbes.

2. Das Kalb muss innerhalb der ersten Lebensstunden ausreichend Kolostralmilch von der Mutter erhalten haben und der Tierhalter bestätigt dies durch die Tierhaltererklärung (Kälber).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bayerische Tierseuchenkasse die freiwillige Impfmaßnahme gegen BT der Serotypen 4 und 8 bei Rindern mit 1,00 € pro durchgeführter Impfung bezuschusst. Der Zuschuss wird an den praktizierenden Tierarzt ausbezahlt, der die Impfung nachweislich durchgeführt hat.

Zum Beispiel:

Bei der Grundimmunisierung gegen BTV 4 und BTV 8 (jeweils 2 Impfungen, da kein Kombiimpfstoff vorhanden) werden 4,00 € Zuschuss gewährt. Der Impftierarzt reduziert seine Rechnung an den Landwirt um diesen Betrag.

Es bleibt zu hoffen, dass sich möglichst zeitnah viele Betriebe dazu entscheiden ihre Bestände zu impfen. Dadurch können wirtschaftliche Schäden für die Rinderhalter insgesamt wirkungsvoll verhindert und negative Auswirkungen durch Berichte in den Medien minimiert werden.

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