Blauzungenkrankheit: Erleichterungen bei Blutuntersuchung und Verbringung
Angesichts der aktuellen Situation rund um die Corona-Pandemie mit Auswirkungen auf Milch- und Fleischmärkte, den Problemen bei Zuchtviehexporten, Kälbertransporten und Vermarktungsbeschränkungen, aufgrund von Tierseuchen, kommt für die Milchvieh- und Rinderhalter jede kleine Verbesserung und Erleichterung gerade recht.
In dieser Woche wurde der Verband der Milcherzeuger Bayern e.V. (VMB) vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz davon in Kenntnis gesetzt, dass im Zuge der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit nun die Blutuntersuchung bei Kälbern entfällt und es auch eine erleichterte Verbringung innerhalb Deutschlands gibt.
Nach intensiven Gesprächen konnte das bayerische Umweltministerium auch mit anderen Bundesländern und in enger Abstimmung mit dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) erreichen, dass die seit Mai vergangenen Jahres geltenden innerstaatlichen Verbringungsregelungen für ungeimpfte Kälber von Muttertieren, die während der Trächtigkeit geimpft wurden, kurzfristig angepasst werden.
Zur Klarstellung teilen wir Ihnen ergänzend mit, dass ab sofort alle Untersuchungen auf den Erreger der Blauzungenkrankheit von Kälbern, deren Muttertiere während der Trächtigkeit grundimmunisiert worden sind, entfallen.
Das innerstaatliche Verbringen weniger als drei Monate alter, ungeimpfter Kälber ist ab sofort unter folgenden Bedingungen möglich:
1) Muttertier mit abgeschlossener BTV8-Grundimmunisierung mindestens 28 Tage vor der Geburt
a) Die Grundimmunisierung hat nach Angaben des Impfstoffherstellers zu erfolgen
b) Die Impfungen sind in der HIT-Datenbank einzutragen
c) Wiederholungsimpfungen (Auffrischung) sind jeweils innerhalb eines Jahres erforderlich
2) Das Kalb/die Kälber sind mit der Biestmilch des eigenen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt getränkt worden
a) Die Biestmilchgabe ist durch eine unterschriebene Tierhaltererklärung nachzuweisen.
3) Die Regelung gilt ab sofort, das heißt mit Wirkung des Schreibens vom 1. April 2020
Nach Angaben des Ministeriums entfallen ab sofort auch alle blutserologischen Untersuchungen von Kälbern, deren Muttertiere während der Trächtigkeit grundimmunisiert worden sind. In einer weiteren Klarstellung des Ministeriums am gestrigen 2. April 2020 wurde die letzte Aussage nochmals nachdrücklich bestätigt.