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Bezeichnungsschutz für "Milchersatzprodukte" bleibt

Mitte dieser Woche wurde vom EU-Parlament der "Änderungsantrag 171" für eine weitergehende Regulierung der Bezeichnung so genannter "Milchalternativen" zurückgezogen. Damit können diese "Milchalternativen" weiterhin in den bisherigen Verpackungen und Auslobungen angeboten werden. Erlaubt bleiben auch die Aussagen zu Allergenen. Nach wie vor nicht verwendet werden dürfen allerdings milchähnliche Begriffe für Erzeugnisse auf rein pflanzlicher Basis.

Bezeichnungen wie "Sojamilch" oder "Mandelmilch" sind seit einigen Jahren bereits nicht mehr erlaubt, werden aber sowohl in der Presse wie auch von Wettbewerbern der Milchbranche in oft provokanter Art und Weise verwendet. Genauso wie es Fakt ist, dass sich der Konsum von Pflanzendrinks zunehmender Beliebtheit erfreut. Ebenso ist Fakt, dass nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus 2017 als Milch nur Erzeugnisse bezeichnet werden dürfen, die durch ein- oder mehrmaliges Melken aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, gewonnen werden. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Bezeichnung von Milchfolgeprodukten als "Butter" oder "Käse". Und weil rund um die Lebensmittel eine hohe Sensibilität herrscht, sollten sich alle tunlichst auch an solche Vorgaben halten, der Vermeidung von Verbrauchertäuschung inklusive.

Bei dem jüngsten Vorgang und dem angesprochen Änderungsantrag ging es schlussendlich darum, ob zukünftig Wörter wie "Butterersatz" oder "schmeckt wie Butter" für pflanzliche Alternativen weiterhin zugelassen sind oder verboten werden. Das EU-Parlament hat nun aber diesen Antrag, der eine Verschärfung des Bezeichnungsschutzes und somit auch massive Einschränkungen für "Milchersatzprodukte" zur Folge gehabt hätte, zurückgezogen. Die Hersteller veganer Produkte wie die bekannt forschen Vertreter von Oatly, aber auch nicht wenige Verbraucherschutzorganisationen und Umweltschutz-Initiativen begrüßen diese Entscheidung, hatten sie doch im Vorfeld unter anderem eine Petition mit über 450.000 Unterschriften gegen die aus ihrer Sicht umstrittenen Initiative auf den Weg gebracht. Somit haben die Hersteller von pflanzlichen Drinks Rechtssicherheit und dürfen ihre Erzeugnisse auch mit Anspielungen auf Milch wie "-geschmack", „‑ersatz“, oder „Art“ bewerben, dürfen auf Verpackungen auch „enthält keine Milch“ schreiben.

 

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