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Audits QM-Milch: Rücknahme Karenzzeitverlängerung

Die akute Gefahr bei Maul- und Klauenseuche ist weiter zurückgegangen. Auch in den Krisenregionen in Ungarn und der Slowakei wurden jüngst die Schutz- und Überwachungszonen aufgehoben. Obwohl die Gefahr noch keineswegs wirklich gebannt ist, kehrt man in vielen Bereichen wieder ein Stück weit zur Normailtät zurück.

So wurde seitens des QM-Milch e.V.  kurz nach Ausbruch der Seuche Anfang diesen Jahres im hiesigen Bundesland Brandenburg Mitte Januar entscheiden und die Akteure davon umgehend  in Kenntnis gesetzt, dass ab sofort und bis auf weiteres die im QM-Milch-Standard 2020.3 sowie im QMilch-Programm zugrunde gelegte Karenzzeit um zwei Monate auf insgesamt 5 Monate vor bzw. nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit verlängert wird. Unbürokratisch: Eine schriftliche Antragstellung des Milcherzeugers musste dafür nicht vorliegen. Aber: Der folgende Gültigkeitszeitraum des neuen Zertifikats wurde fortan weiter ab dem Ablaufdatum der vorherigen Zertifikatslaufzeit berechnet. Und: Sonderkontrollen hatten aber weiterhin aufgrund ihrer Dringlichkeit eine hohe Priorität und waren zeitnah durchzuführen.

Diese "bis auf weiteres" gewährte Regelung endet jetzt ab 1. September 2025, ab dann wird wieder zur alten und regulären Regelung zurückgekehrt. Ab diesem Zeitpunkt ist wieder folgendes zu beachten:

Die Fristen zur Durchführung von Folgeaudits bzw. Bestätigungs-Audits, gemäß QM-Standard bzw. QMilch-Programmen treten wieder uneingeschränkt in Kraft.
QM-Milch-Audits müssen ab 1. September also wieder innerhalb der regulären Karenzzeit von 3 Monaten nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit durchgeführt werden.

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