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Art. 148 GMO? Thünen-Institut evaluiert Lieferbeziehungen

Bereits im Zuge der Strategie 2030 der deutschen Milchwirtschaft("Sektorstrategie") wurden die Lieferbeziehungen ausgiebig diskutiert. Dabei wurde eine teilweise Beeinträchtigung der Wertschöpfung durch unzureichende Planung der Milchmenge zwischen Milcherzeuger und Molkerei festgestellt. Es wurde dabei eine Weiterentwicklung von Systemen zur Einschätzung künftiger Marktentwicklungen empfohlen und die Notwendigkeit einer frühzeitigen Weitergabe von Marktsignalen an die Milcherzeuger mit dem Ziel einer schnelleren Anpassung der Milchmenge festgehalten.

Schon damals bestand die Möglichkeit der EU-Mitgliedstaaten zur verbindlichen Vorgabe eines Preis- / Mengenverhältnisses durch Artikel 148 der GMO. Es folgten wiederholte Ankündigungen des BMEL zur Umsetzung des Artikels 148 in nationales Recht im Falle einer fehlenden Anpassung der Lieferbeziehungen an stark volatile Märkte. Im Ergebnis wurde in der Sektorstrategie 2030 aber festgehalten, dass grundsätzlich staatliche Einheitslösungen nicht anzustreben sind die Bewältigung und Abmilderung von Volatilitäten eine gemeinsame Aufgabe für Milcherzeuger und Molkereien seien.

Im Rahmen der Zukunftskonferenz Milch des BMEL am 31. August überraschten die beiden Staatssekretärinnen, Silvia Bender und Dr. Ophelia Nick, mit der Ankündigung, den Art. 148 GMO in Kraft  setzen zu wollen. Vor allem die Begründungen der beiden Staatssekretärinnen Bender und Nick lassen aufhorchen: "Regionale Wertschöpfung sichern und Transparenz schaffen" und "möglichst viele Betriebe mit einer nachhaltigen Milcherzeugung erhalten". Und gleichzeitig kommt aus dem gleichen Haus die Keule mit dem drohenden Strukturbruch durch die Änderung des Tierschutzgesetzes im Bereich Haltungsform, die genau das Gegenteil bewirken werden. Es ist zu befürchten, dass mit dem Art 148 nicht erfüllbare Hoffnungen geweckt werden, das eklatante Machtgefälle in der Wertschöpfungskette Milch vor allem zugunsten des Handels außer Kraft zu setzen und die unbestreitbaren globalen Einflüsse auf das Marktgeschehen zu negieren.

Bei der Diskussion um die "richtigen" Lieferbeziehungen gab und gibt es erhebliche Unterschiede innerhalb der Milcherzeugerschaft zwischen Norden und Süden und auch tendenziell zwischen größeren und kleineren Betrieben  Nachdem die Genossenschaften von Art. 148 GMO ausgenommen sind, wird mit dem Vorstoß suggeriert, dass es in Deutschland resp. vor allem in Bayern mit seiner hohen Dichte an MEG´s bisher keine Verträge zwischen Milcherzeugern/MEG´s und Molkereien geben würde und dass dort überhaupt keine Mengen und Preise festgelegt werden würden. Man wird sehen, welchen Verlauf der BMEL-Vorstoß bei der kommenden Agrarministerkonferenz in Kiel nimmt, ob alle Bundesländer zustimmen. Ein erster Ansatz wäre gewesen, und zwar ohne staatliche Vorgabe, bei einem regional begrenzten Markt und einer Milchmenge von etwa 5 Prozent solche weitergehenden Verträge für die Vermarktung der Biomilch einzuführen.

Auch das Thünen-Institut hat sich bei seiner jüngsten Evaluierung sehr reserviert ob möglicher positiver Auswirkungen von staatlichen Eingriffen in die Lieferbeziehungen der Marktpartner gezeigt. Dabei wurden die eher die Einschätzungen von Verbänden bestätigt, die am Markt zwischen Theorie und Praxis sehr wohl differenzieren können. Kritik gab es an der Studie dagegen von Verbänden, die den Art. 148 als d i e Lösung aller Ungleichgewichte in der Wertschöpfungskette Milch ansehen.
Das PDF der 61-seitigen Studie des Thünen-Instituts können Sie sich hier herunterladen.

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