Menü

 

 

News

123rf(c)onypix

Aktuelles von der Rohmilchgüteverordnung

In seiner letzten Sitzung, am 18. Dezember 2020, hat der Bundesrat wie erwartet die vorliegende Fassung der "Verordnung zur Fortentwicklung des Milchgüterechts" verabschiedet. Stand 15. Januar 2021 ist die Verordnung noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Denn nach der Veröffentlichung muss erst die vorgeschriebene Übergangsfrist von 6 Monaten verstreichen, bis die novellierte "Milchgüteverordnung" in Kraft treten kann.

Somit besteht in den kommenden Monaten noch ausreichend Gelegenheit, sich über die wesentlichen, zum großen Teil bekannten Änderungen zu informieren. Vor allem dann, wenn sie für die Milcherzeuger relevant sind, nicht bereits vorgezogen wurden wie der sensiblere Hemmstofftest, oder wenn die Milcherzeuger eigenverantwortlich aktiv werden müssen. Ungeachtet dessen laufen auch bereits die Abstimmungen zwischen den mit der Durchführung der Verordnung beauftragten Dienstleistern. Dafür bietet sich in Bayern der bewährte Milchprüfring Bayern e.V.  an. Zwischen dem Milchprüfring und den Molkereien sind dafür entsprechende Verträge abzustimmen und abzuschließen, damit die mit der Novellierung notwendigen rechtlichen Vereinbarungen rechtzeitig abgeschlossen sind.

 

Zurück zur Listenansicht

Geschäftsstelle München
Geschäftsstelle Schwaben