Menü

News

(c)QM-Milch e.V.

AFP: Bei Antragstellung Anmeldung für QM-Milch ausreichend

Bis 12. Mai 2021 läuft die neue Phase der Förderung von Baumaßnahmen in der Landwirtschaft. Das gilt auch wieder für die einzelbetriebliche Investitionsförderung nach dem Agrarinvestitions-Förderprogramm (AFP). Die Weiterentwicklung der Tierhaltung im Allgemeinen und der Milchviehhaltung im Besonderen treibt derzeit eine große Anzahl von bayerischen Milchviehbetrieben vor allem mit Anbindehaltung um. Eine Garantie, wie lange die ganzjährige Anbindehaltung noch gesetzlich zugelassen ist, gibt es nicht. Faktum ist aber, dass "über den Markt" bereits jetzt mit Preisabschlägen massiv Demotivation betrieben wird. Trotzdem: Angesichts der großen Zahl bayerischer Betriebe mit (ganzjähriger) Anbindehaltung wird das AFP nur einem kleinen Teil potentieller Umsteller helfen können, die sich - wie die Fußballer zu sagen pflegen - "den nächsten Schritt", soll heißen, den Bau eines Laufstalles mit staatlicher Förderung zutrauen wollen. Trotzdem ist anzuerkennen, dass der Freistaat Bayern investitionswilligen Milchviehhaltern mit Zuschüssen von bis zu 40 Prozent der Baukosten Unterstützung anbietet.

Dazu müssen wieder umfangreiche Antragsunterlagen zusammengetragen und auch Nachweise für "besondere Anforderungen" vorgelegt werden. Diese Anforderungen können dem Bereich Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz zugeordnet werden. Dazu zählen die erfolgreiche Teilnahme z. B. bei GQ-Bayern, bei QS - oder eben bei QM-Milch. Zur Antragstellung für AFP muss zumindest eine Anmeldung zur Teilnahme, z. B. für ein Audit QM-Milch vorliegen. Die erfolgreiche Teilnahme am Audit muss spätestens mit der Vorlage des Zahlungsantrages nachgewiesen werden. Dies wäre mit Vorlage eines Zertifikates erreicht. Die entsprechenden "besonderen Anforderungen" sind hier https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_787_L_11948-NN4  nachzulesen.

Nach Schätzungen des VMB als Regionalstelle Bayern für QM-Milch, nehmen derzeit etwa 90 Prozent der bayerischen Milchviehbetriebe am Programm QM-Milch teil. Deswegen ist bei diesem bereits hohen Prozentsatz an Systemteilnehmern, mit einem Prüfintervall von regulär drei Jahren und einem gültigen Audit der Nachweis für den AFP-Antrag erfüllt.

Zurück zur Listenansicht

Geschäftsstelle München
Geschäftsstelle Schwaben