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Rund ums Tier

Nach einer Verordnung der Europäischen Union (EU) ist jeder Tierhalter dafür verantwortlich, dass alle in seinem Betrieb gehaltenen Rinder zwei identische Ohrmarken tragen.


Die Ohrmarke

Warum brauchen Kühe eine Ohrmarke?

Die Ohrmarke dient der amtlichen Kennzeichnung und Registrierung von Haus- und Nutztieren. Bei Rindern wird je eine Ohrmarke am rechten und linken Ohr befestigt. 

Die Anbringung von Ohrmarken wird in der Regel in den ersten Lebenstagen vorgenommen, um auch später eine genaue Identifizierung und Herkunft des Tieres nachweisen zu können. Als Rindviehhalter ist man in Deutschland dazu verpflichtet, verlorengegangene Ohrmarken unverzüglich zu ersetzen.

Die Ohrmarke trägt das Tier lebenslang – so ist immer nachvollziehbar, wo das Tier geboren und aufgewachsen ist und welchen Lebensweg es nimmt. Wenn der Milchviehhalter seine Kuh verkauft, meldet er sie in der Datenbank ab. Der neue Besitzer meldet sie auf seinem Betrieb wieder an. Die Ohrmarke jedoch bleibt dieselbe.

Was bedeuten die Angaben?
Seit wann gilt die Regelung?

Der Rinderpass

Zusätzlich sind die Daten jedes Rindes in einem Stammdatenblatt ( vormals „Rinderpass“) erfasst. Es ist sozusagen der Personalausweis eines Rindes. Dieses Papier wird in den Unterlagen des Milchviehhalters abgeheftet. Zusammen mit der Ohrmarke kann Herkunft und Identität des Rindes festgestellt werden.


Die Datenbank

Unter der Ohrmarken-Nummer ist das Tier in der Datenbank HI-Tier gespeichert. Alle Umzüge, An- und Abmeldung werden bis zu seinem Tod dort gespeichert, damit man immer weiß, wo sich welches Tier gerade aufhält.

Nähere Informationen finden Sie hier.


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