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QM-Milch

Futtermittelvereinbarung im QM-Milch-System

Für die Milchwirtschaft ist es im Rahmen der umfassenden Qualitätssicherung unerlässlich, dass nur solche Futtermittel für die Milcherzeugung eingesetzt werden, die neben der Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften einem Qualitätsmanagementsystem unterworfen und für die Milcherzeugung sicher sind. Die Futtermittelvereinbarung ist dafür ein wesentliches Fundament.

Die „Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von Futtermitteln in der Milcherzeugung“ zwischen der Futtermittel- und der Milchwirtschaft regelt den Einsatz von Futtermitteln zur Milcherzeugung im QM-Milch System. Seit dem 1. Januar 2020 ist eine aktualisierte Futtermittelvereinbarung in Kraft. Diese ersetzt die Futtermittelvereinbarung aus dem Jahr 2015. Damit einher geht das Auslaufen der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr gültig ist. Zu den Unterzeichnern der Futtermittelvereinbarung gehören der QM-Milch e.V., der Deutsche Bauernverband e.V., der Milchindustrie-Verband e.V., der Deutsche Raiffeisenverband e.V., die QS Qualität und Sicherheit GmbH, der Deutsche Verband Tiernahrung e.V. sowie GMP+ International B.V.

Für das System QM-Milch sind die Futtermittelunternehmen (Futtermittelhersteller, Futtermittelhändler, private Labeller) lieferfähig, die die futtermittelrechtlichen Bestimmungen und die Vorgaben der Futtermittelvereinbarung einhalten. Die Futtermittelunternehmen müssen die Anforderungen zertifizierter Qualitätssysteme einhalten, d.h., QS, von QS anerkannte Standards, GMP+ International.


Überarbeitung der Futtermittelvereinbarung

Die QM-Futtermittelvereinbarung vom 01. Januar 2020 wurde überarbeitet und aktualisiert. Die Überarbeitung der QM-Futtermittelvereinbarung ist am 01. Januar 2024 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft getreten.

Wesentliche Änderungen in der QM-Futtermittelvereinbarung betreffen den verpflichtenden Bezug von nachhaltig und entwaldungsfrei zertifiziertem Soja sowie die Verbesserung des Kontroll- und Warnsystems in Ereignisfällen:

  • Sämtliche Soja-Erzeugnisse und Futtermittel, die diese enthalten, müssen im QM-Milch-System künftig die Vorgaben von QS-Sojaplus, GMP+ MI5.1/MI101, GMP+ MI5.3/MI103 und MI5.6 oder eines von QS oder GMP+ anerkannten Standards für den Bezug von nachhaltig und entwaldungsfrei zertifiziertem Soja erfüllen.
  • Rückstände in Futtermitteln – Kontroll- und Warnsystem: In Ereignisfällen, also beim Fund unerwünschter Stoffe in Futtermitteln, wird künftig ein detaillierterer Informationsfluss von Futtermittelunternehmen über QM-Milch direkt zu ggf. betroffenen Molkereiunternehmen gewährleistet.
  • Rückstände in Futtermitteln – Aflatoxin-Werte: In der Futtermittelvereinbarung wurden ein Aktionsgrenzwert sowie ein Höchstgehalt für Aflatoxine eingeführt, die an die Stelle des bisherigen Aflatoxin-Richtwerts treten. Mit Einführung dieser Werte wird neben der Gewährleistung des Meldewesens insbesondere die Rücknahme betroffener und bereits ausgelieferter Ware geregelt.

Die Übergangsfrist von sechs Monaten, der am 01.Januar 2024 in Kraft getretenen QM-Futtermittelvereinbarung, bezieht sich nicht auf den Bezug von entwaldungsfreiem Soja.
Weitere Informationen unter: Futtermittelsicherheit – QM-Milch e.V.


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