Menü

News

(c)QM-Milch e.V.

QM-Futtermittelvereinbarung: Ende der Übergangsfrist naht

Über die neue Futtermittelvereinbarung bezüglich Einsatz von zugekauften Futtermitteln in der Milcherzeugung hatte der VMB an dieser Stelle in seiner Funktion als Regionalstelle QM-Milch Ende vergangenen Jahren bereits mehrfach berichtet. Seit dem 1. Januar 2024 schon gilt über den QM-Standard für 95 Prozent der deutschen Milchviehhalter die überarbeitete Futtermittelvereinbarung. Wichtige Bestimmungen des Informationsaustausches in sog. Ereignisfällen sind von hoher Relevanz für Futtermittelhersteller und -händler. Die Überarbeitung bringt wichtige Änderungen und Aktualisierungen mit sich, die darauf abzielen, die Sicherheit und Qualität von Futtermitteln im QM-Milch-System weiter zu verbessern. Mit dem Ende der Übergangsfrist tritt am 1. Juli 2024 auch das verbesserte Kontroll- und Warnsystem in Ereignisfällen in Kraft!

Bestellung von Futtermitteln für Milchkühe 
Durch das Futtermittelunternehmen ist beim Bestellvorgang des Landwirts zu klären, ob es sich beim Empfänger um einen QM-Milch-Systemteilnehmer handelt. 
Einzel- oder Mischfuttermittel für den landwirtschaftlichen Betrieb werden schriftlich unter Nennung folgender Aspekte bestellt: Tierart/Tierkategorie, Futtermittelart/-bezeichnung und Einhaltung QM-Milch Kriterien erforderlich. 
Alternativ zur schriftlichen Futtermittelbestellung des Landwirtes liegt für die hinsichtlich der QM-Milch-Produktion relevanten Futtermittel eine schriftliche Vereinbarung mit dem Lieferanten vor, dass nur Futtermittel geliefert werden, die für das QM-Milch-System geeignet sind. 
Im Rahmen der schriftlichen Bestellung, bzw. der schriftlichen Vereinbarung, holt das Futtermittelunternehmen sich das Einverständnis des Landwirts zur Weitergabe der VVVO-Nummer im Rahmen des Ereignis- und Krisenmanagements ein. 

Aktionsgrenzwert und Höchstgehalt für Aflatoxin B1 in Einzel- und Mischfuttermitteln 
Es gibt also fortan einen Aktionsgrenzwert und einen Höchstgehalt für Aflatoxin: 
1. QM-Milch Aktionsgrenzwert von 1 ppb: 
Bei Überschreiten von 1 ppb informiert der Futtermittelhersteller / -händler QM-Milch. QM-Milch informiert die Molkereien. Nach Absprachen untereinander kann es auf Initiative von QM-Milch dazu kommen, dass Landwirte informiert werden sollen. Dies erfolgt dann über den Futtermittellieferanten. 
2. QM-Milch Höchstgehalt von 2,5 ppb: 
Bei Überschreiten von 2,5 ppb Aflatoxin muss der Futtermittelhersteller / Händler QM-Milch, seinen Systemgeber (QS/GMP) und den Landwirt informieren. Das ausgelieferte Futter muss zurückgenommen werden. 

Meldewesen im Ereignisfall – Durchführung des Kontroll- und Warnsystems 
Im Ereignisfall gibt der QM-Milch e.V. die Meldung der Systemgeber bzw. des Futtermittelherstellers/ -händlers elektronisch so schnell wie möglich an die betroffenen Molkereien (Unternehmen mit Verarbeitungsstandorten im Umkreis von etwa 200 Kilometer zur Gemeinde der mit belasteter Ware belieferten Betriebe) weiter. 

Zurück zur Listenansicht

Geschäftsstelle München
Geschäftsstelle Schwaben