Über die neue Futtermittelvereinbarung bezüglich Einsatz von zugekauften Futtermitteln in der Milcherzeugung hatte der VMB an dieser Stelle in seiner Funktion als Regionalstelle QM-Milch Ende vergangenen Jahren bereits mehrfach berichtet. Seit dem 1. Januar 2024 schon gilt über den QM-Standard für 95 Prozent der deutschen Milchviehhalter die überarbeitete Futtermittelvereinbarung. Wichtige Bestimmungen des Informationsaustausches in sog. Ereignisfällen sind von hoher Relevanz für Futtermittelhersteller und -händler. Die Überarbeitung bringt wichtige Änderungen und Aktualisierungen mit sich, die darauf abzielen, die Sicherheit und Qualität von Futtermitteln im QM-Milch-System weiter zu verbessern. Mit dem Ende der Übergangsfrist tritt am 1. Juli 2024 auch das verbesserte Kontroll- und Warnsystem in Ereignisfällen in Kraft!
Bestellung von Futtermitteln für Milchkühe
Durch das Futtermittelunternehmen ist beim Bestellvorgang des Landwirts zu klären, ob es sich beim Empfänger um einen QM-Milch-Systemteilnehmer handelt.
Einzel- oder Mischfuttermittel für den landwirtschaftlichen Betrieb werden schriftlich unter Nennung folgender Aspekte bestellt: Tierart/Tierkategorie, Futtermittelart/-bezeichnung und Einhaltung QM-Milch Kriterien erforderlich.
Alternativ zur schriftlichen Futtermittelbestellung des Landwirtes liegt für die hinsichtlich der QM-Milch-Produktion relevanten Futtermittel eine schriftliche Vereinbarung mit dem Lieferanten vor, dass nur Futtermittel geliefert werden, die für das QM-Milch-System geeignet sind.
Im Rahmen der schriftlichen Bestellung, bzw. der schriftlichen Vereinbarung, holt das Futtermittelunternehmen sich das Einverständnis des Landwirts zur Weitergabe der VVVO-Nummer im Rahmen des Ereignis- und Krisenmanagements ein.
Aktionsgrenzwert und Höchstgehalt für Aflatoxin B1 in Einzel- und Mischfuttermitteln
Es gibt also fortan einen Aktionsgrenzwert und einen Höchstgehalt für Aflatoxin:
1. QM-Milch Aktionsgrenzwert von 1 ppb:
Bei Überschreiten von 1 ppb informiert der Futtermittelhersteller / -händler QM-Milch. QM-Milch informiert die Molkereien. Nach Absprachen untereinander kann es auf Initiative von QM-Milch dazu kommen, dass Landwirte informiert werden sollen. Dies erfolgt dann über den Futtermittellieferanten.
2. QM-Milch Höchstgehalt von 2,5 ppb:
Bei Überschreiten von 2,5 ppb Aflatoxin muss der Futtermittelhersteller / Händler QM-Milch, seinen Systemgeber (QS/GMP) und den Landwirt informieren. Das ausgelieferte Futter muss zurückgenommen werden.
Meldewesen im Ereignisfall – Durchführung des Kontroll- und Warnsystems
Im Ereignisfall gibt der QM-Milch e.V. die Meldung der Systemgeber bzw. des Futtermittelherstellers/ -händlers elektronisch so schnell wie möglich an die betroffenen Molkereien (Unternehmen mit Verarbeitungsstandorten im Umkreis von etwa 200 Kilometer zur Gemeinde der mit belasteter Ware belieferten Betriebe) weiter.