In Bayern ist der Umgang mit Milch in der Milch-Güteverordnung (MilchGüV), die es seit 1980 gibt, gesetzlich klar geregelt.
Die Milch-Güteverordnung, lang „Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch“ (seit 1980, zuletzt geändert 2010) regelt Gütemerkmale, die Durchführung von Untersuchungen, die Bewertung und Einstufung sowie die Bezahlung der angelieferten Milch. In Fachkreisen heißt die Milch-Güteverordnung auch MilchGüV.
Unter angelieferter Milch ist gemäß der Milch-Güteverordnung die Rohmilch von Kühen gemeint, die der Milcherzeuger an einen Abnehmer liefert. Abnehmer im Sinne der MilchGüV ist, wer im Durchschnitt eines Jahres täglich 500 Liter Anlieferungsmilch oder mehr erwirbt oder abnimmt.
Wer den gesamten Gesetzestext lesen möchte: http://www.gesetze-im-internet.de/milchg_v/index.html
In Bayern ist der Milchprüfring Bayern e.V. (mpr) als beliehener Unternehmer des Freistaats Bayern für die Umsetzung der Milch-Güteverordnung in Bayern zuständig. Der mpr fungiert als neutrale Prüforganisation und nimmt somit im Rahmen der Milchgüteuntersuchungen staatliche Aufgaben wahr. Er unterliegt deshalb der ständigen staatlichen Kontrolle. Die Schwerpunkte der Tätigkeit des mpr im Rahmen der Milch-Güteverordnung können Sie hier einsehen: https://www.mpr-bayern.de/de/ueber-uns/Aufgaben
Prüfkriterium | Untersuchung je Landwirt/Monat |
---|---|
Fett- und Eiweißgehalt | 6x |
bakteriologische Eigenschaften (Keimzahl) | 2x |
Gehalt an somatischen Zellen | 4x |
Nachweis von Hemmstofffreiheit | 4x |
Ermittlung des Gefrierpunkts | 4x |
Ausschlaggebend für die Bezahlung der Milch sind die Ergebnisse der Güteuntersuchungen sowie die Qualität der Milch. Auf Grundlage der Ergebnisse aus den Untersuchungen wird die Anlieferungsmilch in Güteklassen eingestuft. Grundlage für die Festlegung des Milchauszahlungspreises bilden die Inhaltsstoffe Fett und Eiweiß.
Grenzwerte | Bezahlung | |
---|---|---|
S-Klasse | ≤ 50.000 Keime/ml | nochmaliger Zuschlag je nach Molkerei von 0,5 bis 1,0 Cent/Liter |
Güteklasse 1 | ≤ 100.000 Keime/ml | Bezahlung am höchsten |
Güteklasse 2 | > 100 000 Keime/ml | |
Zellzahlgrenze | < 400.000 Zellen/ml | |
Gefrierpunkt | -0,515 | |
Hemmstoffe | keine Hemmstoffe nachweisbar |
Aus allen Daten der Anlieferungsmilch hinsichtlich der Gütemerkmale setzt sich der Auszahlungspreis für den Milcherzeuger zusammen.